Anleger-Steuern Kreditwirtschaft fordert: Abgeltungsteuer beibehalten!
Der Branchenverband Deutsche Kreditwirtschaft (DK) warnt vor gravierenden Nachteilen, falls die Kapitalerträge wieder der Besteuerung nach individuellem Einkommenssteuersatz unterworfen würden. Denn dazu müssten unter anderem das Teileinkünfteverfahren, der Abzug von Werbungskosten und die Spekulationsfristen wieder eingeführt werden. Damit sei nicht nur der Vereinfachungseffekt für Bürger und Finanzbehörden dahin. Auch die gerechtere Steuerbasis sei dann hinfällig, die mit der verbreiterten Bemessungsgrundlage geschaffen worden sei.
Völlig ungewiss sei zudem, so die deutschen Banken und Sparkassen, ob es zu Mehreinnahmen führe, wenn die Abgeltungsteuer abgeschafft werde. Und: Deutschland würde sich bei Wiederabschaffung der Abgeltungsteuer gegen einen europäischen Trend der Steuervereinfachung stellen. In 15 europäischen Ländern liegt der Steuersatz auf Zinserträge mittlerweile bei einem einheitlichen Steuersatz, der sogar unter 25 Prozent beträgt.
Die DK erläutert in ihrem aktuellen Positionspapier zudem ausführlich, wie die einheitliche Abgeltungsteuer mit ihrem nominalen Satz von 25 Prozent bei Zinserträgen, Dividenden und auch Veräußerungsgewinnen zu einer fairen und real sehr viel höheren Besteuerung führt. Die deutschen Banken und Sparkassen widersprechen damit deutlich Vorwürfen, die Abgeltungsteuer sei „ein einseitiges Privileg für die Reichen“.
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