LinkedIn DAS INVESTMENT
Suche
in Berufsbild BeraterLesedauer: 3 Minuten

Anlegerschutz Vor diesen 16 Anbietern warnt die Finanzaufsicht

Bafin-Gebäude in Frankfurt: Deutschlands Finanzzentrum ist Sitz der für Wertpapierhandel und Asset Management zuständigen Aufseher.
Bafin-Gebäude in Frankfurt: Deutschlands Finanzzentrum ist Sitz der für Wertpapierhandel und Asset Management zuständigen Aufseher. | Foto: © Kai Hartmann Photography / BaFin

In der aktuellen Ausgabe ihres Bafin-Journals warnen die deutschen Finanzaufseher vor den folgenden Anbietern:

RichmondFG

Das Unternehmen kontaktierte Geschädigte von Internet-Handelsplattformen und behauptete wahrheitswidrig, von der Bafin beauftragt worden zu sein. Demnach solle der bulgarische Betreiber einer Handelsplattform für finanzielle Differenzkontrakte (Contracts for Difference, CFDs) den Anlegern helfen, ihre Verluste wieder zu erwirtschaften.

Green Wood Sales Management GmbH

Das Unternehmen bietet Vermögensanlagen in Form eines Baum-Investments unter dem Namen „Treeme“ an. Doch nach Angaben der Bafin habe Green Wood Sales Management das gesetzlich vorgeschriebene Verkaufsprospekt des Produkts nicht veröffentlicht.

zum Newsletter von DAS INVESTMENT

Coin LTD

Der Online-Anbieter wirbt per E-Mail vermeintliche Mitarbeiter an, die ihr Bankkonto gegen eine Provision für Überweisungen zur Verfügung stellen sollen. Doch dabei „drohen empfindliche zivil- und strafrechtliche Folgen“, warnt die Bafin. Denn die überwiesenen Gelder stammten in Wirklichkeit von Opfern eines Identitätsdiebstahls.

ISC Bank

Der Betreiber des Internetauftritts www.iscbank.de erweckt den Anschein, dass es sich bei dem Anbieter um eine deutsche Bank handele. Doch das Unternehmen verfüge über gar keine Bafin-Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften.

Instantsecure GmbH

1.200% Rendite in 20 Jahren?

Die besten ETFs und Fonds, aktuelle News und exklusive Personalien erhalten Sie in unserem Newsletter „DAS INVESTMENT Daily“. Kostenlos und direkt in Ihr Postfach.

Die Gesellschaft steht laut Bafin-Angaben im Verdacht, unerlaubt Finanztransfer- oder Akquisitionsgeschäfte betrieben zu haben. Dazu habe sie Gelder von Kunden anderer Unternehmen entgegengenommen, um sie an ihre Auftraggeber weiterzuleiten. Über die dafür erforderliche Erlaubnis verfügt das Unternehmen jedoch nicht.

Rothmann & Ginst

Das Unternehmen muss die Anlagevermittlung und Anlageberatung hierzulande einstellen. Denn der Online-Anbieter rufe deutsche Kunden unvermittelt an und biete ihnen den Kauf konkreter Finanzinstrumente wie zum Beispiel Aktien an. Doch die Gesellschaft besitze keine dafür erforderliche Erlaubnis.

Carter Enterprises OU (Olsson Capital)

Die Gesellschaft aus Estland musste auf Bafin-Anordnung den grenzüberschreitenden Eigenhandel einstellen. Denn das Unternehmen bietet auf der von ihr betriebenen Handelsplattform www.olssoncapital.com Differenzkontrakte (Contracts for Difference, CFDs) auf Aktien, Indizes, Währungen, Rohstoffe und Kryptowährungen an. Damit betreibe es Eigenhandel, ohne über die hierfür erforderliche Erlaubnis zu verfügen.

Einlagengeschäft ohne Erlaubnis

Weil sie ohne die erforderliche Erlaubnis der Bafin Einlagengeschäft betrieben, forderte die Aufsichtsbehörde folgende Anbieter zur Abwicklung auf:
Hans Jürgen Drexler aus Rosenheim,
Michael Glanzmann aus Rheinau,
Dominik Haas aus Zeitlarn,
und die SEG Smart Energy Group AG aus Eschen (Liechtenstein).

Anlageverwaltung ohne Erlaubnis

Ohne erforderliche Erlaubnis der Bafin boten auch die Gesellschaften Atlantic Global Asset Management und Five Winds Asset Management ihre Dienste an: Über die Internetseiten www.atlanticgam.es und www.fivewindsam.com sowie über Vermittler werben sie Anleger. Für ihre angebotenen Portfolien sei aber keine konkrete Anlagestrategie erkennbar. Damit erbringen die Firmen gewerbsmäßig Anlageverwaltung – unerlaubt.

Unterstützung des grenzüberschreitenden Eigenhandels von Internet-Handelsplattformen

Folgenden Firmen ordnete die Bafin das sofortige Einstellen aller Tätigkeiten an, „durch die die Gesellschaft in die unerlaubten Geschäfte von grenzüberschreitend tätigen Internet-Handelsplattformen einbezogen“ sei:
JAC GmbH aus Düsseldorf,
FinTech Service GmbH aus Düsseldorf
und die CS Compliance Service GmbH aus Düsseldorf.

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen
Tipps der Redaktion