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Anlegerschutzgesetz zwingt Bankberater zu mehr Sorgfalt

Ilse Aigner, Quelle: BMELV
Ilse Aigner, Quelle: BMELV
Am Mittwoch will das Bundeskabinett den lange erwarteten Entwurf für ein Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes verabschieden. Darin enthalten: Eine Regelung zu den Produktinformationsblättern für Finanzprodukte, den sogenannten Beipackzetteln. Wie die Nachrichtenagentur Reuters meldet, sieht der Entwurf eine Sanktionierung von Bankberatern vor, die ihre Sorgfaltspflicht vernachlässigen. Sie sollen von der Beratung ausgeschlossen werden können.

Durch die Beipackzettel soll eine einheitliche Anlageberatung der Privatkunden in Banken gewährleistet werden. Nach dem Gesetzentwurf muss die Anlageberatung durch sachkundige und zuverlässige Personen vorgenommen werden. Bei Verstößen dagegen sollen Bußgelder verhängt werden können. Auf den Beipackzetteln sollen die wesentlichen Informationen über das Finanzprodukt wie Risiken, Erträge und Kosten prägnant und verständlich formuliert sein.

„Im Vordergrund steht die übersichtliche Information für den Kunden. Werbeaussagen haben hier nichts verloren", sagte Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner der Nachrichtenagentur. Alle Banken müssten diesen einheitlichen Beipackzettel anbieten.

Eine im vergangenen Jahr angestoßene freiwillige Selbstverpflichtung der Branche hatte nicht zu zielführenden Ergebnissen geführt, die Beratungsqualität der Banken nach Ansicht des Verbraucherschutzministeriums nicht nennenswert gestiegen.
Das Informationsblatt soll es Verbrauchern ermöglichen, die Angebote zu vergleichen, um dann eine Produktauswahl treffen zu können. Der Gesetzentwurf enthält über die darin gemachten Grundvorgaben hinaus eine Verordnungsermächtigung, um weitere Details zu regeln, die nicht in ein Gesetz gehören.

Mit dem Gesetzentwurf sollen auch die Regelungen für Anlageberater, Vertriebsbeauftragte und sogenannte Compliance-Beauftragte, die bankintern die Einhaltung der Gesetze und Verhaltensregeln verantworten, verschärft werden. Zur besseren Kontrolle dieses Personenkreises sollen sie bei der Bafin in einer neu zu errichtenden Datenbank registriert werden.

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