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Arbeitskraftabsicherung Fünf Irrtümer zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Irrtum 1: Der Staat fängt mich auf, wenn ich berufsunfähig werde

Darauf verlassen sollte man sich nicht. Berufstätige haben in den ersten fünf Beitragsjahren zum Beispiel noch keinen Anspruch auf staatliche Stütze. Und selbst wer diese bekommt, kann davon nicht richtig gut leben, beziehungsweise den gewohnten Lebensstandard aufrechterhalten. Gerade für Personen, die nach dem 1. Januar 1961 geboren wurden, gibt es nur noch Mini-Leistungen vom Staat. Und die Bedingungen sind streng: Nur wer gesundheitsbedingt weniger als drei Stunden am Tag – auch weit unterhalb seiner Qualifikationen – arbeiten kann, darf mit der Hilfe rechnen.

Irrtum 2: Berufsunfähig und erwerbsunfähig ist doch das gleiche

Auch falsch. Als berufsunfähig gilt jemand, der dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, zu mindestens 50 Prozent seinen Beruf beziehungsweise seine zuletzt ausgeübte Tätigkeit auszuüben. Erwerbsunfähig ist, wer – egal, in welchem Job – nur noch höchstens drei Stunden pro Tag arbeiten kann.

Irrtum 3: Das Thema betrifft doch nur körperlich Tätige

Laut aktueller Statistiken führen inzwischen vor allem nervliche Krankheiten wie Burnout oder Depressionen zur Berufsunfähigkeit. Erst danach folgen Ursachen wie Rückenerkrankungen, Krebs oder Herz-Kreislauf-Probleme. Ein Bürojob schützt vor Berufsunfähigkeit also nicht.

Irrtum 4: Der monatliche Beitrag für eine BU ist sehr hoch


Das hat der Verbraucher ein bisschen selbst in der Hand. Wer sich früh gegen Berufsunfähigkeit absichert, ist meist noch gesund und hat keine Vorerkrankungen, die das Risiko und den Beitrag erhöhen.

Irrtum 5: Wenn ich wegen Vorerkrankungen keine BU bekomme, kann ich mich gar nicht absichern


Eine BU ist immer erste Wahl. Sollte die Absicherung aber aufgrund von Vorerkrankungen nicht möglich sein oder die Beiträge viel zu hoch ausfallen, dann gibt es Alternativen, die zumindest einen Basisschutz bieten. Dazu zählt die Erwerbsunfähigkeitsversicherung oder eine sogenannte Multi-Risk-Versicherung. Letztere sichert sowohl Grundfähigkeiten wie Sehen oder Hören, als auch schwere Krankheiten wie etwa bestimmte Formen von Krebs, Arthritis oder die Folgen eines Schlaganfalls ab, berichtet der Finanzdienstleister MLP

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