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Aktualisiert am 05.10.2016 - 09:28 Uhrin VersicherungenLesedauer: 10 Minuten

Arbeitskraftabsicherung Funktionsinvaliditätspolicen – gut gedacht, schlecht gerechnet

Bei der Entwicklung neuer Biometrie-Produkte wagen die Marketing-Experten und Produktentwickler der Versicherungsgesellschaften genau genommen schon lange keine großen Sprünge mehr. Ein paar Schräubchen hier, ein paar kesse Werbeaussagen dort und fertig ist ein altes Produkt im neuen Gewand.

Eine der wenigen rühmlichen Ausnahmen der vergangenen Jahre war hingegen die Funktionelle Invaliditätsversicherung (FIV). Sie schuf bezahlbaren Versicherungsschutz in der Lücke zwischen gesetzlicher Sozialversicherung, Dread-Desease-Produkten und der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU). Vielleicht kein Quantensprung, aber doch während einer Zeit des Stillstands bei den Biometrie-Produkte ein relativ weiter Sprung.

Unisichere Datenlage erfordern Sicherheitszuschläge

Nun nach der Ersteinführung vor etwas mehr als acht Jahren und 13 Folgeprodukten sollte man meinen, die FIV sei den Kinderschuhen entwachsen. Dem ist aber mitnichten so. Denn wie lassen sich die Prämiensprünge der vergangenen Monate erklären, die die Anbieter teilweise auch gleich wieder per Salto rückwärts kassieren? Manch ein Aktuar schien bei der Fülle an Forderungen nach Sicherheitszuschlägen aufgrund unsicherer Datenlage schlicht überfordert.

Als die FIV Ende 2006 eingeführt wurde, verfügte fast die Hälfte der erwerbstätigen Bevölkerung über keine private Invaliditätsabsicherung. Gleichzeitig bestand aber aufgrund der reduzierten Absicherung im Sozialversicherungsbereich ein erhöhtes finanzielles Risiko. Die Einführung der FIV schaffte einen neuen Ansatz. Ausgangspunkt der Produktentwicklung war die Betrachtung der Krankheiten und der daraus resultierenden Einschränkungen der körperlichen Leistungsfähigkeit. Dies erfolgte durch Messung einer Funktionsminderung, wie es in der Unfallversicherung üblich ist.



Ein modulares Produkt

Die FIV der ersten Stunde bestand im Prinzip aus Modulen. Das Modul „Unfallrente“ berücksichtigt alle schweren Unfälle, die 50 Prozent oder mehr Invalidität zur Folge haben. Das Modul „Grundfähigkeitenrente“ berücksichtigt schwerpunktmäßig Erkrankungen des Stütz-und Bewegungsapparates sowie den Verlust von Sinnes- und Hirnfunktionen.

Im Modul „Organrente“ sind durch neue medizinische Definitionen die typischen Schweregrade III und IV einer Organfunktionsminderung abgebildet; analoges gilt für die Krebserkrankungen. Das Modul „Pflegerente“ dient als „ultimativer Schutz“ für diejenigen Erkrankungen, die möglicherweise bei den anderen Modulen nicht abgedeckt sind.

Schwachpunkt Dread-Disease-Deckung

Weitere Kompositversicherer übernahmen und verfeinerten inzwischen das Produktkonzept. Wie zum Beispiel mit Leistungen in Form einer Leibrente, entweder lebenslang oder bis Alter 67. Im Falle einer Krebserkrankung allerdings wird die Rentenleistung lediglich maximal fünf Jahre erbracht. Auch alle Produkte der Lebensversicherer, die in der Zwischenzeit hinzugekommen waren, beinhalten eine Pflege- und eine Grundfähigkeitenrente.

Es fehlt bei den Produkten der deutschen Versicherer das Modul der Unfallrente. Die Module Organrente und Krebsrente sind bei den Produkten ebenfalls nicht enthalten und werden stattdessen durch einen Dread-Disease-Baustein ersetzt. Da der laut Statistik wichtigste Leistungsbaustein jeder FIV in der Kompositversicherung die Organrente ist, ist der Austausch dieser Komponente durch einen Dread-Disease-Baustein der Schwachpunkt der FIV-Produkte im Bereich der Lebensversicherung.