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Aktualisiert am 05.10.2016 - 09:28 Uhrin VersicherungenLesedauer: 10 Minuten

Arbeitskraftabsicherung Funktionsinvaliditätspolicen – gut gedacht, schlecht gerechnet

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Viele schwere Krankheiten, zu wenig Deckung

Zum einen ist da das Manko einer nur dürftigen Leistung. Eine weitere wesentliche Schwäche der Dread-Disease-Absicherungen ist, dass es einfach viel mehr folgenreiche Krankheiten gibt, die zu schweren körperlichen Schäden führen, als in den Bedingungen für diese Deckung typischerweise niedergelegt sind.

Das belegt beispielsweise der ICD-Katalog (ICD = International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems). Bei Anbietern mit einem reduzierten Katalog versicherter Krankheiten ist oft sogar nur der Herzinfarkt als einzige Herzerkrankung abgedeckt, leistungsstarke Produkte listen bis zu 50 Herzkrankheiten auf.

Dickicht an Risikopotenzialen

Für die Produktmacher der  Lebensversicherungen mit Invaliditätsschutz ein kaum zu durchdringendes Dickicht an Risikopotenzialen. Dies ist eine Erklärung, weshalb Prämien anzupassen waren. Dann tauchte aber ein umgekehrtes Problem auf: Bei einer Dread-Disease-Deckung kann die Leistungsfalldefinition erfüllt sein, aber die gesundheitlichen Beeinträchtigungen sind minimal. Da dies offensichtlich vermehrt aufgetreten ist, kam es zu neuerlichen Anpassungen im Bedingungswerk.

Ein Beispiel hierfür ist die Diagnose eines Herzinfarkts. Die moderne kardiologische Technik führt oft sogar zu einer Wiederherstellung der normalen Pumpfunktion. Das heißt: Die Dread-Disease-Absicherung führt vermehrt am tatsächlichen Bedarf vorbei, was sie unnötig verteuert. Eine BU ist da schon anpassungsfähiger; bei folgenlos ausgeheilten Erkrankungen muss der Betroffene ohne Einschränkung weiter arbeiten.

Organmodul schlägt Dread Disease

Zwischenfazit: Das Organmodul des FIV-Konzepts ist einer Dread-Disease-Deckung aus Sicht der Risikoabsicherung überlegen. Warum aber diese Prämienschwankungen, wo es bei ihr doch scheinbar weit weniger Unsicherheiten zu geben scheint? Die Kalkulation der Organrente einer FIV ist aus versicherungsmathematischer Sicht deutlich anspruchsvoller als die Einmalzahlung einer Dread-Disease-Deckung. Dies beginnt bei der Frage nach den Eintrittswahrscheinlichkeiten für eine Organfunktionsminderung und endet bei den Überlebenswahrscheinlichkeiten der Leistungsempfänger einer Organrente.



Bei den Rechnungsgrundlagen der FIV mussten und müssen die Mathematiker an verschiedenen Stellen Neuland betreten, da es im Gegensatz zur Dread-Desease-Abdeckung noch keine Schadenerfahrungen zum Beispiel aus dem Ausland gibt. Datenmaterial steht folglich vielfach nicht in wünschenswertem Umfang und Qualität zur Verfügung.

Rechnungsgrundlagen sind noch nicht so solide wie in der Lebensversicherung

Die Güte und Belastbarkeit der Rechnungsgrundlagen sind dementsprechend nicht immer auf dem Niveau, wie man dies beispielsweise aus dem Bereich der Lebensversicherung gewohnt ist. Da Daten zu einigen Leistungsmodulen in der FIV, insbesondere der Organrente, in der Vergangenheit gerade nicht für die Zwecke der (Lebens-)Versicherungswirtschaft und den damit einhergehenden Anforderungen aufgearbeitet wurden, müssen sich die Aktuare mit den typischen Problemen medizinischer Statistiken auseinandersetzen.

Diese Statistiken sind oft nur einmalig für einen Zeitraum oder Stichtag, allenfalls für einige wenige Jahre in vergleichbarer Weise verfügbar. Zeiträume der Beobachtung sind oft eher kurz und selten professionell ausgearbeitet. Darüber hinaus fehlt es oft an systematischen Differenzierungen.