LinkedIn DAS INVESTMENT
Suche
in FinanzberatungLesedauer: 3 Minuten

„Auch der Pulli bei Benetton kommt nicht ins Fenster mit einem Nettoherstellungspreis“

Rüdiger Reinholz
Rüdiger Reinholz
DAS INVESTMENT.com: Was halten Sie von dem „Gesetz zur Förderung und Regulierung einer Honorarberatung über Finanzinstrumente“ allgemein? Ist es geeignet, zu einer flächendeckenden Etablierung der Honorarberatung in Deutschland beizutragen?

Rüdiger Reinholz: Es braucht nicht immer den Gesetzgeber. Eine klare Definition des Begriffs Honorarberatung durch die Rechtsprechung würde schon genügen. Der bisherige Ansatz der Legislative ist in der Praxis nur sehr schwer umsetzbar. Die flächendeckende Etablierung der Honorarberatung wird dadurch eingeschränkt, dass die von einem guten Finanzberater benötigte Vergütung zu relativ hohen Honoraren gerade bei kleineren oder mittleren Anlagebeträgen führen würde.

DAS INVESTMENT.com: Wie sehen Sie  die Unterteilung in zwei Berufsbilder: Honorar-Anlageberater und Honorar-Finanzanlageberater?

Reinholz: Sie funktioniert in der Praxis nicht – das versteht kein Kunde.

DAS INVESTMENT.com: Und der Verbot der Mischmodelle bei der Vergütung?

Reinholz: Ist nicht wünschenswert. Pure Honorarberatung möchten wir nur für Kunden mit größeren Anlagevolumen anbieten. Für kleinere Beträge sind solche Modelle für den Kunden unattraktiv – da fährt er mit klassischen Vergütungsmodellen besser.

DAS INVESTMENT.com: Glauben Sie, dass es in Deutschland langfristig auf eine Abschaffung der Provisionsberatung hinaus läuft, wie es bereits in Ländern wie den Niederlanden der Fall ist?

Reinholz: Eher unwahrscheinlich. Wer würde dann noch eine gute und differenzierte Beratung für Kleinanleger anbieten?

DAS INVESTMENT.com: Wie schätzen Sie die Zahlungsbereitschaft der Kunden ein? Werden die „Otto-Normalkunden“ bereit sein, für die Beratungsleistungen entsprechend zu zahlen oder siegt die „Geiz ist geil“-Mentalität?

Reinholz: Kunden mit größeren Volumen sehen da kein Problem – setzen sie es doch ins Verhältnis zu Ihrer Anlagesumme und dem wirtschaftlichen Ergebnis. Aber die Kleinanleger, mit ihren Sparplänen werden eine solche Rechnung in der Regel nicht akzeptieren.