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Aktualisiert am 03.03.2020 - 13:00 Uhrin FinanzboulevardLesedauer: 8 Minuten

Auch für Haftungsdach-Vermittler möglich Wie sich ein eigener Fonds oder eine Vermögensverwaltung auflegen lässt

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Beispiel 1: GSAM + Spee

André Spee steht der Vermögensverwaltung GSAM + Spee vor, die auch das gleichnamige Haftungsdach betreibt. „Viele Vermittler haben in den vergangenen Jahren begonnen, über das Thema Vermögensverwaltung nachzudenken“, so Spee. Mifid II sieht er nicht als Auslöser, wohl aber als Verstärker des Trends: „Wer ein größeres Kundengerüst von vielleicht 70 Personen betreut, kann dies bei den heutigen Anforderungen auch kaum mehr auf traditionelle Art tun.“ Besonders der Ex-ante-Kostenausweis verursache Mehraufwand. Berater müssen alle voraussichtlichen Kosten vor Abschluss einer Anlage genau aufschlüsseln. Ebenfalls neu hinzugekommen ist die Pflicht, telefonische Beratungsgespräche aufzuzeichnen.

GSAM + Spee ist 2015 vollständig in die Honorarberatung gewechselt. Die Haftungsdachvermittler wurden vor die Wahl gestellt: Entweder konnten sie weiter als angestellte Portfoliomanager für den Vermögensverwalter arbeiten. Oder sie blieben Haftungsdachvermittler und entschieden sich für das Fonds-Advisory. Heute beraten unter dem Haftungsdach von GSAM + Spee vier Vermittler eigene Fonds, 25 weitere sind ins Angestelltenverhältnis gewechselt.

Ein ganzes Haftungsdach für nur vier Fonds-Advisors – lohnt sich das? Der Verwaltungsaufwand sei erheblich kleiner, als wenn das Haftungsdach sehr viele Endkunden betreuen würde, erläutert Spee. So falle etwa die jährliche Wirtschaftsprüfung sehr viel schlanker aus. Spee kann sich vorstellen, zukünftig noch einige Fonds mehr unter das Haftungsdach zu holen. Dieses Angebot richtet sich mittlerweile allerdings nur noch an Interessenten, die von außen an GSAM + Spee herantreten. Denn vertraglich gebundene Vermittler, die traditionelle Anlagevermittlung betreiben, hat das Haftungsdach nicht mehr.

Bei Fondsgründung 10 Millionen Euro Mindestvolumen

Fonds-Advisory eigne sich nur für einen kleinen Kreis von Vermittlern, ist Spee überzeugt. Für Vermittler mit einem sehr heterogenen Kundengerüst sei das Modell untauglich. Denn die Fonds-Strategie sollte die Bedürfnisse möglichst vieler Kunden zugleich treffen. Für die Gründung eines Fonds hält Spee ein Mindestvolumen von 10 Millionen Euro in den ersten ein bis zwei Jahren für erforderlich. Denn allein die Kapitalverwaltungsgesellschaft, die den Fonds rechtlich und steuerlich betreut, verlangt eine fünfstellige Grundgebühr pro Jahr. Wenn der Fonds an Volumen zulegt, kann eine variable Vergütung fällig werden. Zusätzlich verlangt das Haftungsdach je nach Höhe des verwalteten Vermögens 0,1 bis 0,2 Prozent Gebühr für den Rahmen, den es bietet. Wenn noch Ausgaben für den Vertrieb hinzukommen, gleicht die Rendite bei zu geringem Fondsvolumen kaum mehr die Kosten aus. Und schluss-endlich möchte auch der Fonds-Advisor selbst noch etwas an seiner Arbeit verdienen.

Ein Rat von André Spee für Vermittler, die mit einem eigenen Fonds liebäugeln: Die wirtschaftliche Basis sollte hieb- und stichfest sein. Für die ersten zwei bis drei Jahre sollten die Erträge unbedingt zum Leben reichen. Erfahrungsgemäß interessiere sich erst einige Zeit nach Fondsauflegung möglicherweise auch ein größerer Anlegerkreis für das Produkt. Denn erst dann könne der Vermittler einen aussagekräftigen Track Record vorweisen.

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