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Auf dem Prüfstand BU: Sind die Beschwerden gerechtfertigt?

Michael Franke. Foto: Franke und Bornberg
Michael Franke. Foto: Franke und Bornberg
Das Analysehaus Franke und Bornberg stellt in einer Studie das Regulierungsverhalten von Berufsunfähigkeitsversicherungen auf den Prüfstand. Grundlage für die Studie bilden die Daten der Lebensversicherer  AachenMünchener, Ergo, HDI, Nürnberger, Stuttgarter, Swiss Life und Zurich Deutscher Herold. Zusammen repräsentieren sie mehr als 50 Prozent des Gesamtmarktes.

Anhand einer aussagekräftigen Stichprobe von mindestens 100 Leistungsfällen pro Gesellschaft wurden die Angaben bei den Unternehmen vor Ort überprüft und von den Analysten durch spezielle Auswertungen zur Regulierungspraxis ergänzt.

BU-Grad von 50 Prozent wird oft verfehlt

„In unserer Analyse haben wir das Entscheidungsverhalten bei Anerkenntnissen und Ablehnungen, die durchschnittliche Bearbeitungs- und Regulierungsdauer sowie den Einsatz von Gutachten und die Anzahl der Gerichtsprozesse betrachtet“, so Michael Franke, Geschäftsführer von Franke und Bornberg. „Da es häufig im Rahmen von Ablehnungen Beschwerden über die Gesellschaften gibt, wurden in der Stichprobe zu 75 Prozent Ablehnungen einbezogen“, so Franke weiter.

Rund 70 Prozent der Fälle, die zu einer Erstentscheidung kommen, sind zugunsten der Versicherten. Der Großteil der Ablehnungen wird aus medizinischen Gründen ausgesprochen (38 Prozent), da der nötige Berufsunfähigkeits-Grad von meistens 50 Prozent nicht erreicht wurde. Als unbefriedigend bewertet Franke, dass rund 31 Prozent der Ablehnungen aus Anfechtungen und Rücktritten der Versicherer resultieren: „Die Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht ist durch Aufklärung von Verbrauchern und Vermittlern überwiegend vermeidbar.“

Verweisungen kommen nur ganz selten vor

Günstig ist für die Versicherten der Rückgang an zeitlichen Befristungen und Individualvereinbarungen im Erstprüfungsverfahren zu werten. Verweisungen und Umorganisationen kommen nur in 2,8 Prozent der Leistungsfälle zum Tragen. 2007 lagen diese noch über 4 Prozent.

Die Bearbeitungszeit hat sich seit 2007 um rund 26 Prozent bei Anerkenntnissen und etwa 11 Prozent bei Ablehnungen verkürzt – 2012 waren das 160 beziehungsweise 140 Tage. Die Zahl der Leistungsanträge ist dagegen zwischen 2007 und 2012 um 20 Prozent gestiegen. Die Regulierungsdauer liegt nun bei über vier Monaten.

Gutachten in unter 10 Prozent der Fälle eingeholt

Gutachten werden in 7,2 Prozent der Leistungsfälle eingeholt. Bei der Hälfte aller Begutachtungen handelt es sich um psychische Erkrankungen. Überwiegend handelt es sich um Gutachter in Wohnortnähe der Anspruchsteller. Nur in Ausnahmefällen kommt es zu einem Gerichtsverfahren – bei 3 Prozent. Versicherer verlieren rund 17 Prozent aller Prozesse.

Mehr zur Studie finden Sie hier.

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