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Aus für Widerrufsjoker „Bundesregierung will bestehende Rechte von Bankkunden beschneiden“

Mathias Corzelius ist Rechtsanwalt in der Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte in Siegburg.
Mathias Corzelius ist Rechtsanwalt in der Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte in Siegburg.
Das Bundeskabinett habe am Mittwoch ein „Gesetz für mehr Rechtssicherheit“ auf den Weg gebracht, zitiert Rechtsanwalt Mathias Corzelius von der Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte in Siegburg eine Mitteilung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJ). „Mit dieser Formulierung beschönigt das BMJ den geplanten Eingriff in das Widerrufsrecht von Bankkunden bei alten Krediten.“

Corzelius weiter: „Die Bundesregierung hat sich offenbar zum Ziel gesetzt, die Banken vor den Kunden zu schützen statt umgekehrt, wie es angebracht wäre. Und das möchte sie der Öffentlichkeit jetzt als Verbraucherschutz verkaufen. Es ist absurd.“

Konkret geht es bei der geplanten Gesetzesänderung um eine nachträgliche Begrenzung des so genannten „Widerrufsjokers“ bei alten Darlehen zu Nachteil der Bankkunden.

„Es gibt keine Rechtsunsicherheit!“

„Die Wahrheit ist: Es gibt beim Widerrufsrecht keine Rechtsunsicherheit!“, sagt Rechtsanwalt Corzelius. Die Sache ist schon heute klar geregelt: Banken müssen Verbraucher beim Abschluss von Darlehen über ein Widerrufsrecht aufklären.

Erfolgt die Widerrufsbelehrung fehlerhaft, kann der Kunde den Kreditvertrag laut aktueller Gesetzeslage auch Jahre später noch widerrufen. Der Vertrag wird dann rückabgewickelt. Die Bank darf auch keine Vorfälligkeitsentschädigung kassieren.

„Dieses Widerrufsrecht nutzen Bankkunden derzeit, um alte Darlehensverträge mit hohen Zinsen loszuwerden und durch neue Verträge mit niedrigeren Zinsen zu ersetzen. Das ist im Grunde nur deshalb möglich, weil die Banken ihre Kunden zwischen 2002 und 2008 systematisch falsch belehrt haben“, erklärt Rechtsanwalt Corzelius.

Seite 2: Reparatur zum Nachteil der Verbraucher
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