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Bafin beantwortet Fragen zu Infinus

Razzia bei Infinus. Foto: Robert Michael
Razzia bei Infinus. Foto: Robert Michael
Wer vertritt mich, wenn ich die Bafin verklagen möchte?“ fragten unlängst Anleger der mittlerweile insolventen Infinus-Töchter in einem Chat mit Rechtsexperten. Schließlich hatte die Bafin in der Vergangenheit Wertpapierprospekte von Future Business und Ecoconsort sowie einen Genussrechtsprospekt der Prosavus gebilligt. Außerdem stand das Infinus Haftungsdach, dass die meisten dieser Produkte vertrieben hatte, unter dem Aufsicht der Behörde.

Zudem ist das Haftungsdach Mitglied der Entschädigungseinrichtung für Wertpapierhandelsunternehmen (EdW). Daher fragen sich einige Anleger auch, ob der EdW-Schutz auch im Fall Infinus greift.

Nun stellt sich die Bafin auf ihrer Homepage den Vorwürfen enttäuschter Gläubiger und beantwortet deren häufigsten  Fragen.

1. Welches der Unternehmen steht unter der Aufsicht der Bafin?


Die Iinfinus AG Finanzdienstleistungsinstitut, Dresden, hat eine Erlaubnis zum Erbringen von folgenden Finanzdienstleistungen: Abschlussvermittlung, Anlageberatung, Anlagevermittlung, Eigengeschäft, Factoring und Finanzierungsleasing. Die Erlaubnis umfasst nicht die Befugnis, sich Eigentum oder Besitz an Kundengeldern oder Wertpapieren zu verschaffen.

2. Welche konkreten Aufgaben hat die Bafin bei der Beaufsichtigung von zugelassenen Finanzdienstleistungsinstituten?

Beaufsichtigte Unternehmen, wie etwa die Infinus AG Finanzdienstleistungsinstitut, müssen die Vorgaben des Kreditwesengesetzes (KWG) und des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) beim Vertrieb von Finanzinstrumenten beachten. Die Bafin ist dabei ausschließlich im öffentlichen Interesse tätig. Sie ist nicht befugt, Verbraucher dabei zu unterstützen, ihre Rechte gegenüber Instituten geltend zu machen. Auch darf sie keinen Rechtsrat erteilen.

3. Stehen die Future Business KGaA und die Prosavus AG unter Aufsicht der Bafin?

Nein, weder die Future Business KGaA noch die Prosavus AG oder die ecoConsort AG werden von der Bafin beaufsichtigt. Beide Gesellschaften haben keine Erlaubnis, Finanzdienstleistungen oder Bankgeschäfte zu erbringen.

4. Die Bafin hat in der Vergangenheit Wertpapierprospekte der Future Business KGaA und der ecoConsort AG gebilligt. Was bedeutet das?

Die Bafin prüft Wertpapierprospekte auf Vollständigkeit, Verständlichkeit und innere Widerspruchsfreiheit. Ob die Prospektangaben inhaltlich richtig sind oder welche Qualität das Anlageprodukt hat, gehört hingegen nicht zum Prüfungsumfang. Die Bafin hatte die Prospekte der Future Business KGaA und der ecoConsort AG zu billigen, da sie alle Mindestangaben enthielten, kohärent und widerspruchsfrei waren.

Wertpapierprospekte sind nur so lange gültig, wie wichtige neue Umstände in Bezug auf die im Prospekt enthaltenen Angaben, welche die Beurteilung der Wertpapiere beeinflussen können, nachgetragen werden. Weder der Wertpapierprospekt der Future Business KGaA für das öffentliche Angebot von Orderschuldverschreibungen noch der Wertpapierprospekt der ecoConsort AG für das öffentliche Angebot von Orderschuldverschreibungen wurde bislang nachgetragen, obgleich nach Informationen der Bafin für beide Unternehmen zwischenzeitlich Insolvenzanträge gestellt wurden.

5. Die Bafin hat in der Vergangenheit einen Genussrechtsprospekt der Prosavus AG gebilligt. Was bedeutet das?

Der Genussrechtsprospekt der Prosavus AG ist ein so genannter Vermögensanlagen-Verkaufsprospekt. Die Bafin prüft auch diese Prospekte lediglich auf Vollständigkeit, Verständlichkeit und innere Widerspruchsfreiheit. Zum Prüfungsumfang gehören auch hier nicht die inhaltliche Richtigkeit der Prospektangaben oder die Qualität des Anlageproduktes. Die Bafin hatte den Prospekt der Prosavus AG zu billigen, da er alle Mindestangaben enthielt, kohärent und widerspruchsfrei war. Nach Kenntnis der Bafin werden die Genussrechte der Prosavus AG nicht mehr öffentlich angeboten.