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Bafin fordert neue Vergütungsregelungen für Banken und Versicherer

Bafin-Zentrale
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Zwei entsprechende Rundschreiben – eines für Banken, das andere für Versicherer – hat die Bafin gestern veröffentlicht. Danach sollen sich beispielweise auch geschäftliche Misserfolge in der Höhe der Vergütung niederschlagen. Zudem sollen Banken und Versicherer die Öffentlichkeit detaillierter über ihre Vergütungspraktiken informieren.

Sabine Lautenschläger, Exekutivdirektorin der Bankenaufsicht der Bafin: „Wir brauchen diese Standards, damit die Unternehmen ihre Vergütungssysteme endlich am langfristigen und nicht nur am kurzfristigen Erfolg ausrichten.“ Zwar habe es keine gravierenden Fehlentwicklungen bei den Vergütungen im Versicherungssektor gegeben. Doch müsse man sich fortlaufend den aktuellen Entwicklungen auf den Finanzmärkten anpassen.

Ab Mitte 2010 folgen Rechtsverordnungen

Die Bafin setzt mit ihren Rundschreiben die Standards um, die das Financial Stability Board (FSB) im Auftrag der G20-Regierungschefs erarbeitet hat. Gelten
werden die Rundschreiben der Bafin voraussichtlich bis Mitte 2010, denn dann soll der deutsche Gesetzgeber die neuen Standards in Rechtsverordnungen
überführen.

Das internatonale Gremium FSB, dem hochrangige Vertreter von Aufsichtsbehören und Notenbanken angehören, hatte am 2. April 2009 seine „Prinzipien für Vergütungssysteme“ („Principles for Sound Compensation Practices“) veröffentlicht. Diese Prinzipien waren in die Neufassung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Banken (MaRisk) eingeflossen.
Auf Wunsch der G20 hat das FSB dann für bedeutende Banken und Versicherer konkrete Umsetzungsstandards zu seinen Prinzipien erarbeitet und diese am 25. September 2009 veröffentlicht. Acht große deutsche Banken und die drei größten deutschen Versicherungsunternehmen hatten sich im Vorgriff auf die neuen Regeln bereits zu den Umsetzungsstandards des FSB bekannt und sich dazu verpflichtet, diese bereits bei der Bemessung der Vergütung für das Geschäftsjahr 2009 zu berücksichtigen.

Die Anforderungen an die Vergütungssysteme der Banken und Versicherer werden laut Bafin nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit umgesetzt. So sollen kleine Unternehmen und international tätige Großbanken oder Versicherungsgruppen nicht in einen Topf geworfen werden. Nur an die größeren Unternehmen werde man besonders detaillierte Anforderungen stellen. Zudem richte sich der härtere Teil dieser Anforderungen nur an Geschäftsleiter und Mitarbeiter, die hohe Risiken eingehen könnten.

Die beiden Rundschreiben sind auf der Internetseite der Bafin abrufbar.

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