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Bafin nimmt Stellung zum Provisionsabgabeverbot: Sind Zugaben bei Vertragsabschluss erlaubt?

Bei Abschluss Zahnbürste: Ein Fall für die Bafin? Quelle: Fotolia
Bei Abschluss Zahnbürste: Ein Fall für die Bafin? Quelle: Fotolia
Der AfW hatte „massiv zunehmenden Verstöße von Vertrieben und Versicherungen“ gegen das Provisionsabgabeverbot festgestellt und sich mit einem offenen Brief an die zuständige Aufsicht Bafin gewandt. Kernaussage des Briefes war: „Setzen Sie das Verbot bitte konsequent um und kommen insofern Ihrer Aufsichtspflicht nach oder aber kommunizieren Sie bitte offen, dass ein Verstoß gegen das Verbot grundsätzlich keine Konsequenzen mehr hat.“

Nun hat die Aufsichtsbehörde geantwortet: „Das Provisionsabgabeverbot ist immer noch in Kraft“, zitiert der Verband aus dem Schreiben. Soweit die Bafin über mögliche Verstöße informiert werde, werde diesen Informationen auch nachgegangen. Ob und in welchem Umfang derzeit ordnungsbehördliche Verfahren laufen, werde jedoch nicht mitgeteilt.

Der AfW bezweifelt, dass solche Untersuchungen überhaupt stattfinden. Seit Anfang des Jahres laufen diverse Aktionen von Versicherern, bei denen Payback-Punkte oder eine elektrische Zahnbürste bei Versicherungsabschluss vergeben werden. Einstellungsverfügungen oder Bußgeldbescheide der Bafin sind in diesem Zusammenhang bisher nicht bekannt, teilte der AfW mit.

Bafin prüft Bagatellgrenze für Zugaben

Die Bafin erklärte, dass derzeit ergebnisoffen geprüft werde, „ob eventuell eine Geringwertigkeitsgrenze für die Aufnahme von Ordnungswidrigkeitsverfahren bei möglichen Verstößen gegen das Provisionsabgabeverbot sachgerecht sei.“ Bis zu einem Betrag von 25 Euro wäre dies unter Umständen denkbar.

Norman Wirth, Vorstand des AfW, hält diesen Weg für falsch. „Eine Bagatellgrenze einzuführen kann nicht die Lösung sein. Das kann erst recht nicht beaufsichtigt werden. Mit Bürokratieabbau hat das nichts zu tun, da die Überwachung völlig unspezifischer Kriterien für diese Bagatellgrenze erhebliche Mehrarbeit wäre.

Der AfW bleibt daher bei seinem Appell an die Bafin, Rechtssicherheit zu schaffen, entweder mit der strikten Überwachung des Provisionsabgabeverbotes oder dessen Abschaffung.

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