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Bafin ordnet an DeGeKa darf keine Versicherungen mehr verkaufen

Bafin-Sitz in Frankfurt am Main. Die Finanzaufsicht hat dem Versicherer DeGeKa den weiteren Geschäftsbetrieb verboten.
Bafin-Sitz in Frankfurt am Main. Die Finanzaufsicht hat dem Versicherer DeGeKa den weiteren Geschäftsbetrieb verboten.

So geht das nicht, hat die Bafin beschieden – und der DeGeKa den weiteren Geschäftsbetrieb verboten: Laut Urteil der deutschen Finanzaufsicht ist der Anbieter „kein in Deutschland zugelassenes Versicherungsunternehmen im Sinne von Paragraf 5 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch und Paragraf 193 Versicherungsvertragsgesetz“.

Mitglieder könnten ihre mit DeGeKa geschlossenen Verträge ab sofort aufheben. Die Finanzaufseher empfehlen ihnen, Kontakt zur bisherigen Krankenkasse und gegebenenfalls zum Arbeitgeber aufzunehmen sollten, falls dieser Beiträge an DeGeKa abführe.  

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„Von der Anordnung sind insbesondere die Krankenversicherung sowie die Krankenhaustagegeld- und Krankentagegeldversicherungen betroffen, die mit der Mitgliedschaft in der DeGeKa verbunden sind. Die zivilrechtliche Wirksamkeit bereits abgeschlossener Verträge bleibt zunächst unberührt“, so die Bafin.

Hintergrund: Die DeGeKa, kurz für Deutsche Gesundheitskasse DeGeKa VVaG, ist ein seit wenigen Monaten im Internet aufzufindender Anbieter für Krankenversicherungsleistungen. Der Internetauftritt lässt durchblicken, dass das Unternehmen die staatlichen Einrichtungen der Bundesrepublik nicht akzeptiert und sich einen eigenen Rechtsrahmen stecken will. Auf der Seite ist zum Beispiel die Rede von einem „Reichs-Versicherungsamt“ als der für DeGeKa zuständigen Aufsichtsbehörde. Als Gesetzesgrundlage berufen sich die Seitenbetreiber auf ein Versicherungsvertragsgesetz aus der Kaiserzeit.

Nachforschungen unseres Portals bei der Bafin hatten ergeben, dass der vermeintliche Versicherer DeGeKa vermutlich der Reichsbürgerbewegung nahesteht.

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