LinkedIn DAS INVESTMENT
Suche
in Recht & SteuernLesedauer: 2 Minuten

Bafin-Rundschreiben Die 4 wesentlichen Änderungen beim Videoidentifizierungs-Verfahren

Die 4 wesentlichen Änderungen beim Videoidentifizierungs-Verfahren
Foto: pixabay.com

Das Bafin-Rundschreiben 3/2017 (GW) legt neue Anforderungen an die Video-Identifikation in Deutschland fest. IDnow hat sich maßgeblich an der Ausarbeitung konkreter Maßnahmen beteiligt. Nun erklärt der Münchner Ident-Experte, auf welche Änderungen sich Finanzberater, die viel mit Video-Beratung und Online-Verträgen arbeiten, einstellen müssen. 

  1. Prüfung von Sicherheitsmerkmalen aus drei verschiedenen Kategorien:

Identifikationsdokumente verfügen üblicherweise über verschiedene Arten von Sicherheitsmerkmalen. Damit eine Sichtprüfung unter Weißlicht auch adäquat erfolgen kann, sind die Sichtprüfungen in dem aktuellen Bafin-Rundschreiben festgelegt. Aus den vier Bereichen 1) beugungsoptisch wirksame Merkmale (Hologramme), 2) Personalisierungstechnik, 3) Material und 4) Sicherheitsdruck muss die Überprüfung von Sicherheitsmerkmalen aus drei dieser vier Kategorien erfüllt sein. Ausweise mit wenigen Sicherheitsmerkmalen sind damit von dem Verfahren ausgeschlossen. Der absolute Großteil der genutzten Ausweise erfüllt jedoch diese Bedingungen ohne Probleme.

  1. Als Maßnahme gegen Phishing und Social Engineering müssen sich die Ident-Spezialisten zukünftig den Anlass der Identifikation bestätigen lassen.

Damit soll unter anderem Fällen entgegengewirkt werden, in denen sich Personen von Betrügern als App-Tester anwerben lassen und dann in eigenem Namen die Identifikations-App „testen". Die Ident-Spezialisten sollen sich mittels psychologischer Fragestellungen und Beobachtungen während der Durchführung des Identifizierungsvorgangs von der Plausibilität der Angaben im Ausweisdokument, den Angaben der zu identifizierenden Person im Gespräch sowie der vorgegebenen Absicht der zu identifizierenden Person überzeugen.

1.200% Rendite in 20 Jahren?

Die besten ETFs und Fonds, aktuelle News und exklusive Personalien erhalten Sie in unserem Newsletter „DAS INVESTMENT Daily“. Kostenlos und direkt in Ihr Postfach.

  1. Neu hinzugekommen ist die verpflichtende Ende-zu-Ende-Verschlüsselung für die sichere Kommunikation zwischen Nutzer und Ident-Spezialist.

Dadurch ist die fragwürdige Nutzung von Skype oder ähnlichen Diensten zukünftig nicht mehr zulässig.

  1. Es gibt einen weiteren Prüfschritt, der eine computergestützte Manipulation des Ausweisdokuments verhindern soll.

Dabei muss die zu identifizierende Person den Ausweis bewegen oder mit dem Finger teilweise verdecken. Anhand von Standbildern soll dann die Echtheit des Vorgangs überprüft werden.

Das neue Rundschreiben tritt am 15. Juni 2017 in Kraft. Das Original findet sich hier

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen