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Bafin über Crowdinvesting Bilanz zum Kleinanlegerschutzgesetz: Das waren die 4 häufigsten Fehler der Anbieter

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Die häufigsten Fehler

Den Anbietern fiel die Umstellung schwer, vermutet Bafin. Denn die Qualität der eingereichten Dokumente wies anfangs Mängel auf. Vor allem folgende vier Fehler kamen besonders häufig vor.

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  1. Viele Plattformen reichten die Vermögensanlagen-Informationsblätter oft ohne Anschreiben ein, so dass zunächst unklar war, wer dessen Hinterleger war und ob dieser sich überhaupt von der Prospektpflicht befreien lassen wollte.
  2. Es wurden VIB eingereicht, die mehr als die maximal zulässigen drei Seiten umfassten oder in denen Angaben fehlten oder falsch waren.
  3. Es wurden vielfach VIB für öffentliche Angebote eingereicht, deren Emissionsvolumen weniger als 100.000 Euro betrug. Unter dieser Bagatellschwelle sind die Angebote aber nicht nur von der Prospektpflicht befreit, sondern müssen auch kein VIB hinterlegen.
  4. Auch die Regeln für die Bewerbung von Vermögensanlagen wurden von manchen Plattformen nicht beachtet. So fehlten in einigen VIB die zwingend vorgeschriebenen Hinweise, also beispielsweise der Hinweis darauf, dass der Erwerb der Vermögensanlage mit hohen Risiken verbunden ist und zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen kann.

„Mittlerweile hat sich die Qualität der eingereichten Dokumente dank einer zunehmenden Professionalisierung der Marktteilnehmer und der Aufklärungsarbeit der Bafin verbessert“, berichtet die Finanzaufsicht. Auch die Webseiten, die die Schwarmfinanzierungs-Plattformen für die jeweiligen öffentlichen Angebote erstellen, enthielten inzwischen in den allermeisten Fällen die notwendigen Hinweise.

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