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in Recht & SteuernLesedauer: 2 Minuten

Bafin zögert Neue Boni-Regeln erst ab März 2017

Bafin-Liegenschaft in Frankfurt
Bafin-Liegenschaft in Frankfurt | Foto: Bafin/Kai Hartmann

Worum geht es?

Großbanken müssen Mitarbeiter, die das Risikoprofil des Hauses maßgeblich beeinflussen, als "Risikoträger" identifizieren. Die Boni dieser Beschäftigten - das sind hauptsächlich Führungskräfte - müssen offen gelegt und deren Zahlungen über Jahre hinweg gestreckt werden.

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Im August präsentierte die Bafin eine neue Vergütungsverordnung. Darin sollten die bislang nur für Großbanken geltenden Bestimmungen zu Risikoträger-Boni auf alle Institute erweitert werden. In ihrem Konsultationsentwurf sah Bafin nur wenige Ausnahmen beziehungsweise Erleichterungen vor. So sollten kleinere Häuser, die weniger als 15 Milliarden Euro verwalten, ihre Risikoträger weder separaten Regeln unterwerfen noch deren Bonuszahlungen über Jahre hinweg strecken.

Außerdem sollten die Banken die Möglichkeit bekommen, ausgeschüttete Boni zurückzufordern, wenn sich etwa der Erfolg der Bank als nicht nachhaltig erweist.

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