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in Aus der Fondsbranche: neue ProdukteLesedauer: 3 Minuten

Bankenverbände wiegeln ab Finanzmarktwächter teilen gegen Finanzberater aus

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Die Bankenverbände monieren die ungenaue Definition des Begriffs „bedarfsgerecht“. Da der Begriff nicht eindeutig definiert sei, bestehe das Risiko, dass „beliebige Ergebnisse erzielt werden“.

Um zu bestimmen, ob ein Produkt bedarfsgerecht sei oder nicht, müsse man eine Vielzahl sowohl objektiver als auch subjektiver Kriterien berücksichtigen, erläutert DK. Sie wirft den Marktwächtern Finanzen vor, es sich zu einfach gemacht zu haben. „Der vzbv begegnet dieser komplexen Fragestellung mit verkürzten Antworten, die teilweise auf pauschalen Voreinstufungen einzelner Produktgruppen beruhen“. 

Ein weiterer Vorwurf: Die Ergebnisse stünden im deutlichen Gegensatz zu repräsentativen Erhebungen Dritter zur Kundenzufriedenheit mit Beratungsleistungen von Banken und Sparkassen.

Die DK fordert die Marktwächters Finanzen auf, ihre Untersuchungen zukünftig an transparenten, empirisch belastbaren Bedingungen auszurichten. „Ansonsten gerät das mit Einrichtung des Finanzmarktwächters verfolgte Ziel der Stärkung des Verbraucherschutzes in den Hintergrund und wird von interessenpolitischen Erwägungen überlagert“.

Das meint DAS INVESTMENT.com: Grundsätzlicher Schwachpunkt der vzvb-Studien

Ein weiterer Schwachpunkt der Marktwächter-Studie ist die Tatsache, dass Verbraucherschützer nur Zugriff auf Verträge und Angebote mehr oder weniger unzufriedener Kunden haben. Schließlich haben zufriedene Makler-Kunden keinen Grund, sich eine zweite Meinung bei einer Verbraucherzentrale einzuholen. Wir sind der Meinung, dass das die Ergebnisse verfälschen und die Berater sowie deren Angebote negativer darstellen kann, als sie tatsächlich sind.

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