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Bankenverband lehnt Register für Bankberater ab

Hans Joachim Massenberg, BdB
Hans Joachim Massenberg, BdB
Der stellvertretende Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes, Hans-Joachim Massenberg, kritisierte heute in Berlin das Regulierungskonzept der Regierungskoalition. „Wir brauchen kein datenschutzrechtlich zweifelhaftes Beraterregister und aufgeblähte Bürokratie“, so Massenberg. Auch eine Pflicht, sämtliche Beschwerden von Anlegern an die Bafin zu melden, lehnen die Banken ab.

Laut dem vom Bundeskabinett bereits beschlossenen Anlegerschutzgesetz soll innerhalb der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) ein Register eingerichtet werden, dass sämtliche Bankmitarbeiter erfassen soll, die in der Finanzberatung tätig sind.

Zudem sollen die Institute verpflichtet werden, sämtliche Wertpapier-Kundenbeschwerden an die Bafin zu übermitteln. Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner will zudem Bankberater bei nachgewiesen fehlerhafter Beratung mit Bußgeldern und einem zumindest zeitweise geltenden Berufsverbot belegen.

Der BdB schlägt eine andere Regelung vor: „Offenkundig schwere Beratungsfehler oder auffällige Häufigkeiten bei Beschwerden werden wir in Zukunft der Bafin sofort direkt melden”, sagte Massenberg. Die Finanzaufsicht könne diese Fälle dann prüfen und gegebenenfalls Maßnahmen veranlassen. Ein bürokratisch organisiertes und verpflichtendes Register lehnte Massenberg jedoch ab. Laut Angaben des BdB müssten bis zu 300.000 Bankberater in das Register aufgenommen werden.
Der Bankenverband kritisierte zudem, dass die Vermittler des „grauen Kapitalmarkts“ künftig nicht von der Bafin kontrolliert werden sollen, sondern weiter von den lokalen Gewerbeaufsichtsämtern. Laut BdB sollte die Bafin grundsätzlich für alle Finanzmarktakteure zuständig sein, um gleiche Wettbewerbsverhältnisse und Schutzstandards zu gewährleisten.

Die Regulierung des Vertriebs geschlossener Fonds war zwischen Finanz- und Wirtschaftsministerium umstritten und ist aus dem Anlegerschutzgesetz ausgegliedert worden. Ein früherer Diskussionsentwurf hatte diesen Teil der Branche der Bafin unterstellt. Branchenvertreter und das Wirtschaftsministerium hatten jedoch argumentiert, die Beibehaltung der Gewerbeaufsicht verursache weniger Bürokratie und Kosten.

Eine entsprechende Regelung soll nun in einem eigenständigen Gesetzentwurf bis Mitte nächsten Jahres umgesetzt werden.

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