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Basiskonto Bundesrat stimmt dem Konto für Jedermann zu

Jedermann, der rechtmäßig in der Europäischen Union ansässig ist, hat in Deutschland das Recht auf ein Konto mit Basisfunktionen. Am Freitag hat der Bundesrat einem entsprechenden Gesetzentwurf zugestimmt. Mit der Umsetzung der EU-Zahlungskonten-Richtlinie stehen damit auch Asylsuchenden und Obdachlosen einfache Bankdienstleistungen frei.

In vielen Bereichen ist der Zahlungsverkehr mittlerweile allein über eine Bankverbindung möglich. So können Verbraucher keine Miete zahlen oder Gehalt empfangen, wenn sie kein Zugriff auf ein eigenes Bankkonto haben. Diese Misere ist durch das neue Gesetz behoben worden.

Das jetzt beschlossene Gesetz verpflichtet Banken und Sparkassen außerdem, ihre Kunden über die Kosten von Konten zu informieren. Außerdem wird Verbrauchern der Wechsel zu einem anderen Geldinstitut erleichtert.



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