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Baufinanzierung „Senioren weiterhin von Immobilienkrediten ausgeschlossen“

Die umstrittenen strengeren Vorgaben für die Vergabe von Krediten an Häuslebauer werden überarbeitet, berichtet aktuell die Nachrichtenagentur dpa-AFX. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch beschlossen, die deutsche Umsetzung der EU-Richtlinie zu Wohnimmobilienkrediten auf den Prüfstand zu stellen und die verschärften Kriterien für die Kreditwürdigkeit von Schuldnern gegebenenfalls zu lockern.

Die seit März geltenden Regeln müsse so verändert werden, dass auch Senioren wieder die Chance auf einen Immobilienkredit bekommen, fordert Friedrich Thiele, Vorstand der Deutsche Leibrenten (Foto). Vom Gesetz ausgenommen werden sollten dazu so genannte Umkehrhypotheken, bei denen der Eigentümer der Immobilie sein Haus oder seine Wohnung zwar dem Geldgeber überträgt, aber ein lebenslanges Wohnrecht behält.

„In der Theorie mag Senioren damit geholfen sein“, kommentiert Thiele. „Praktisch jedoch nicht. Denn für solche Kredite gibt es in Deutschland quasi keinen Markt.“ In der Folge blieben Senioren mit wenigen Ausnahmen weiterhin von Baukrediten ausgeschlossen. „Die Immobilien-Leibrente ist eine unterschätzte sinnvolle Alternative.“

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Rechtssicherheit für Finanzberater

Auch der Branchenverband Deutsche Kreditwirtschaft fordert: „Die vorgesehenen Regelungen bezüglich des Immobilienverzehrkredits sollten überarbeitet werden.“ Denn: „Mit dem heute beschlossenen Regierungsentwurf für ein Finanzaufsichtsrechtergänzungsgesetz werden noch nicht alle identifizierten Rechtunsicherheiten beseitigt.“

Um Finanzberatern verlässliche Standards zu liefern, sollten möglichst zeitnah auch Leitlinien zu Kriterien und zu Methoden der Kreditwürdigkeitsprüfung erlassen werden. Es müsse ausgeschlossen werden, dass Gerichte später Beratern, die diese Standards beachtet haben, eine mangelhafte Kreditwürdigkeitsprüfung vorwerfen können.

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