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Baugeldstudie: Auf die lieben Verwandten kommt es an…

Quelle: Digital Vision
Quelle: Digital Vision
Um den Eigenkapitalanteil zu erhöhen und damit die Zinskonditionen für das Darlehen zu verbessern, spielt die engere Verwandtschaft neben Kreditinstituten die wichtigste Rolle. Laut der Umfrage unter 450 Deutschen würden sich 71,9 Prozent der Befragten zuerst an die Eltern wenden, um sich den Traum vom Eigenheim zu erfüllen. 36 Prozent würden eine Finanzspritze von den Großeltern annehmen. Selbst die Schwiegereltern kommen für 28,3 Prozent in Frage. Der eigene Partner oder die Partnerin wäre jedoch lediglich für 18,3 Prozent eine Option. 26,6 Prozent würden von niemandem Geld für den Hauskauf borgen – außer von der Bank. Heikle Verträge mit Verwandten Bei familiären Finanzdienstleistungen ist Vorsicht geboten. „In einigen Fällen kann ein Schenkungsvertrag sinnvoll sein. Dieser sorgt dafür, dass die Finanzspritze, selbst falls sie ebenfalls zurückgezahlt werden sollte, nicht als monatliche Ausgabe beim Kreditantrag angerechnet wird", rät Hypothekendiscount-Experte Kai Oppel. Zudem sollte ein Steuerberater hinzugezogen werden. Nur vier Prozent der Deutschen würden den besten Freund oder die beste Freundin nach Unterstützung bei der Kreditfinanzierung fragen. Vom Nachbarn oder von Arbeitskollegen würden sich nur 0,8 Prozent der potentiellen Immobilienkäufer zusätzlich etwas leihen. Auch den Chef würden nur 6,9 Prozent um finanzielle Hilfe bitten, obwohl er in einigen Fällen sogar den Erwerb von Wohneigentum mitfinanziert. Zinsvergleich wichtig „Wer ein Arbeitgeberdarlehen nutzen will, sollte die Zinsen genau vergleichen", rät Oppel. In einigen Fällen sind normale Annuitätendarlehen preiswerter.  In einem schriftlichen Vertrag sind Darlehenshöhe, Zweck der Zahlung sowie Laufzeit, Verzinsung, Rückzahlungsmodalitäten, Sicherheiten und Kündigungsvoraussetzungen aufzuführen. Ohne schriftliche Regelung zählt ein Kredit vom Chef in vollem Umfang als steuerpflichtiges Einkommen. Die Besteuerung hängt laut HypothekenDiscount vom Zinssatz ab. Wird der Arbeitgeberkredit zu einem marktüblichen Zinssatz gewährt, bleibt der Darlehensbetrag steuerfrei. Ist das Darlehen günstiger, werden mitunter Steuern fällig. Die Zinsersparnis gehört als geldwerter Vorteil zum steuer- und sozialversicherungspflichtigen Einkommen. Dabei gilt die Freigrenze für Sachbezüge von maximal 44 Euro pro Monat beziehungsweise 528 Euro pro Jahr. So lange man unter der Freigrenze bleibt, ist der Zinsvorteil des Arbeitgeberdarlehens steuer- und sozialversicherungsfrei.

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