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Bausparverträge im Niedrigzinsumfeld So beeinflusst das Scala-Urteil das Geschäft der Bausparkassen

Die Urteile des Oberlandesgerichts Stuttgart im Prozess um die sogenannten Scala-Verträge der Sparkasse Ulm könnten auch für Bausparkassen gewichtige Folgen nach sich ziehen.

Hintergrund: Die Sparkasse Ulm hatte von 1993 bis 2005 Vorsorge-Sparprodukte unter dem Namen „Scala“ verkauft. Die Scala–Verträge boten ihren Kunden abhängig von der Vertragslaufzeit Zinsen von bis zu 3,5 Prozent. Sparer konnten ihre Sparrate jederzeit neu anpassen und monatlich zwischen 25 und 2.500 Euro ansparen.

Unter den Bedingungen der langjährigen Niedrigzinsen wuchsen der Sparkasse jedoch die Kosten über den Kopf. Sie bot ihren Scala-Kunden neue Verträge an und drohte im Fall von Nichtannahme der neuen Bedingungen mit Kündigung.
Das war nicht rechtens, befand das Oberlandesgericht Stuttgart.

Die Sparkasse wurde verpflichtet, nicht nur die ihr unbequem gewordenen Verträge weiterlaufen zu lassen – sie sollte auch Zinsnachzahlungen leisten.

Ein ähnlicher Fall: Bausparkassen

Diese Urteile des OLG Stuttgart könnten nun größere Kreise ziehen:  Auch Bausparkassen leiden unter der anhaltenden Niedrigzinsphase. Sie würden ebenfalls gern Kunden gern loswerden, die nur von den hohen Sparzinsen aus Bausparverträgen profitieren möchten, später aber kein Darlehen abrufen.

Anfänglich begannen Bausparkassen, Verträge von Kunden zu kündigen, die die volle Darlehenssumme angespart hatten. Mittlerweile erklären einige jedoch auch Verträge für beendet, in denen lediglich erst die vereinbarte Ansparsumme erreicht wurde, um ein Darlehen abzurufen. Die Ansparsumme beträgt in der Regel 40 bis 50 Prozent der vollen Darlehenssumme.

Ebenso wie die Sparkasse Ulm berufen sich Bausparkassen dabei auf § 488 und 489 des Bürgerlichen Gesetzbuchs: Das Finanzinstitut sieht sich demgemäß in der Rolle eines Darlehen-Nehmers gegenüber seinem Kunden und habe daher ein Kündigungsrecht. Doch wie sind die beiden Paragraphen korrekt auszulegen? Die Frage ist unter Rechts-Experten strittig. 

Richter Thomas Wetzel vom OLG Stuttgart, der in Sachen Scala-Verträge kürzlich gegen die Sparkasse Ulm entschieden hat, misst dem Fall laut „Börsen-Zeitung“ grundlegende Bedeutung zu: Er ließ Revision vor dem Bundesgerichtshof zu. Ein höchstrichterliches Urteil wäre auch für die Bausparkassen wegweisend und würde in der deutschen Sparlandschaft Wellen schlagen: Nach einer Erhebung des Verbands der Privaten Bauparkassen haben immerhin 37 Prozent der Bundesbürger Geld in einem Bausparvertrag angelegt.

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