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bAV und bKV So funktionieren die Betriebliche-Vorsorge-Lösungen

Stefanie Alt, Geschäftsführerin der NÜRNBERGER Beratungs- und Betreuungsgesellschaft für Betriebliche Altersvorsorge und Personaldienstleistungen (NBB)
Stefanie Alt, Geschäftsführerin der NÜRNBERGER Beratungs- und Betreuungsgesellschaft für Betriebliche Altersvorsorge und Personaldienstleistungen (NBB)

Betriebliche Vorsorgekonzepte sind sowohl für Unternehmen als auch für Mitarbeiter eine gute Wahl. So profitieren Letztere etwa von kostengünstigen Gruppentarifen und vereinfachten Aufnahmebedingungen bei der betrieblichen Krankenversicherung (bKV). Für Arbeitgeber besteht der Nutzen vor allem darin, qualifizierte Mitarbeiter an sich zu binden und leichter neue für sich zu gewinnen. Auch dem Unternehmens-Image tun derartige Konzepte gut, da sie die Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung gegenüber den Arbeitnehmern signalisieren.

Bei der NÜRNBERGER können Unternehmen auf Produktlösungen aus allen Bereichen zurückgreifen, darunter bKV-Konzepte und Altersteilzeitmodelle. Auch alle fünf Durchführungswege der bAV stehen zur Verfügung (siehe Grafik).

Direktversicherung (DV), Pensionskasse (P-Kasse), Unterstützungskasse (U-Kasse), Pensionszusage (PZ), Pensionsfonds (PF)

Quelle: NÜRNBERGER

„Unternehmen sind so in der Lage, jedem Mitarbeiter ein passendes Produkt anzubieten – angefangen von der Direktversicherung für die Arbeitnehmer bis hin zur Direktzusage für die Führungsebene“, sagt Stefanie Alt, Geschäftsführerin der NÜRNBERGER Beratungs- und Betreuungsgesellschaft für Betriebliche Altersvorsorge und Personaldienstleistungen (NBB).

Nachholbedarf bei der Beratung

Dass in puncto Umsetzung von bAV-Modellen Beratungsbedarf besteht, zeigt eine Analyse des Gesamtverbands der Versicherungswirtschaft (GDV). Demnach besteht vor allem bei kleinen und mittleren Unternehmen Nachholbedarf: Die Verbreitung liegt in Firmen mit weniger als 50 Mitarbeitern bei unter 40 Prozent, bei Firmen mit weniger als zehn Beschäftigen sind es weniger als 30 Prozent. Vielfach wissen die Arbeitnehmer zu wenig über die Vorteile dieser Vorsorgeform, auf der Arbeitgeberseite wird das Thema oft mit zu wenig Engagement verfolgt.

Der Schlüssel zum Erfolg besteht darin, den Unternehmen Lösungen aufzuzeigen, wie sie die bAV rechtssicher und mit einer einfachen Verwaltung einführen können. „Dazu tragen wir mit Produktlösungen aus einer Hand bei, um die Zahl der Ansprechpartner für die Unternehmen überschaubar zu halten“, erläutert Alt.

Die NBB unterstützt die Unternehmen auch bei der Einführung der bAV. „Deren Ausgestaltung sollte mit einer entsprechenden Versorgungsordnung definiert werden, damit alle Punkte rund um die bAV geregelt sind“, so Alt. Dabei können die Unternehmen auf das Kooperationsmodell der NBB zurückgreifen, die mit spezialisierten Anwaltskanzleien zusammenarbeitet und damit eine rechtssichere Beratung anbietet.

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Ein weiterer Service der NBB ist die Bereitstellung von Online-Plattformen. Unternehmen können ihren Mitarbeitern das Betriebsrentenportal der NÜRNBERGER zur Verfügung stellen, um dort etwa die Höhe der Betriebsrente oder die Auswirkung auf die Gehaltsabrechnung durchzurechnen.

Auf Wunsch wird zudem ein Firmenportal im Corporate Design erstellt, auf das Vermittler und Mitarbeiter der Personalabteilung zugreifen können.

NBB-Geschäftsführerin Stefanie Alt über die effiziente Eingliederung von bAV-Konzepten in Unternehmen

DAS INVESTMENT: Was raten Sie Unternehmen, die eine betriebliche Altersversorgung einführen wollen?

Stefanie Alt: Sie sollten eine Versorgungsordnung festlegen. Sie gewährleistet nicht nur, dass die bAV übersichtlich und rechtssicher strukturiert ist. Sie hilft auch, Kosten- und Haftungsrisiken zu vermeiden, die aus einem unbewussten Verstoß gegen arbeitsrechtliche Vorschriften entstehen könnten.

Und wie lässt sich eine möglichst hohe Durchdringungsquote bei den Arbeitnehmern erreichen?

Hier bieten sich Opting-Out-Modelle an, bei denen automatisch eine Entgeltumwandlung erfolgt, wenn der Mitarbeiter nicht innerhalb einer bestimmten Frist widerspricht. Wir sehen insbesondere für Opting-Out-Modelle Vorteile, die über die Arbeitsverträge der Mitarbeiter eingeführt werden.

Was sind die Vorteile?

Vor allem lässt sich die Verwaltung durch diese Vorgehensweise stark vereinfachen. Wird etwa mit neuen Arbeit-nehmern vereinbart, dass sie am Ende der Probezeit einen Teil des Gehalts in eine bAV umwandeln – sofern sie bis dahin nicht widersprechen –, braucht die Personalabteilung nicht mehr auf individuelle Fristen Rücksicht zu nehmen. Gleiches gilt im Übrigen auch für bestehende Arbeitsverträge, die sich durch einen entsprechenden Nachtrag ergänzen lassen.

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