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BCA: „Die Akzeptanzhürden für Honorarberatung sind hoch“

Oliver Lang
Oliver Lang
Aktuell erleben wir, dass die europäische Neufassung der Versicherungsvermittlerrichtlinie (IMD II) sowie die Verbraucherschützer die Diskussionen um eine Honorarberatung auch im Versicherungsbereich wieder anfachen. Die Erfahrungen haben aber gezeigt, dass die Honorarberatung in der Breite nicht praxisrelevant ist. Die Mehrheit der Bürger ist gemäß Umfragen nicht bereit, für eine Versicherungsberatung ein festes Honorar zu bezahlen, das bei gründlicher Beratung höher als eine Courtage sein könnte. Die Offenlegung der Kosten seit 2008 und nicht die Honorarvereinbarung ist ein Schritt in die richtige Richtung, um den Verbraucherinnen und Verbrauchern den Preis für die Vermittlungsleistung transparent zu machen. Eine angemessene Courtage ermöglicht den Zugang zu bezahlbarem unabhängigem Rat – und der Schadenfall ist gleich mit abgedeckt.

Als oberstes Prinzip einer jeden Finanzberatung sollte gelten, dem Kunden diejenigen Finanz- und Versicherungsprodukte zu empfehlen, die seinen Bedürfnissen am besten entsprechen. Primäre Vertriebsanreize müssten in den Hintergrund treten. Es ist dennoch völlig legitim, Honorar-Modelle auch für die Finanzwelt zu entwickeln und anbieten zu wollen. Letztlich kommt es stets auf die Qualität der Beratung und weniger auf die Vergütungsform an. Finanzvermittler sind im Interesse ihrer Kunden tätig und zur objektiven Aufklärung verpflichtet. Der Kunde kann erwarten, dass seine Vorstellungen objektiv in seinem Sinne umgesetzt werden.

Doch auch wenn die gesetzlichen Rahmenbedingungen jetzt klarer sind: Die Honorarberatung führt hierzulande immer noch ein Nischendasein. Laut einer aktuellen Umfrage von TNS Infratest wäre rund ein Drittel der Deutschen bereit, für eine Beratung direkt ein Honorar zu zahlen. Allerdings wäre vor drei Jahren noch über die Hälfte dazu bereit gewesen.

Ein wesentliches Problem sind Fälle, in denen es nach einer Beratung zu keinem Abschluss kommt, aber die Gebühr fällig wird. Das ist dem Kunden nur schwer zu vermitteln. Anders als in anderen europäischen Ländern sind die Anleger hierzulande provisionsbasierte Vergütungen gewohnt und würden die Finanzberatung als kostenlos wahrnehmen. Die Akzeptanzhürden für eine Honorarberatung sind entsprechend hoch.

Kritisch sieht die BCA den Gesetzentwurf hinsichtlich der Einführung neuer Begrifflichkeiten für die honorarbasierte Anlageberatung bei Finanzinstrumenten, die von denen für den Versicherungsbereich abweichen. Hier ist klar, dass der Vertreter im Lager der Gesellschaften steht, während Makler und Berater dem Kunden zugeordnet werden. Die Schaffung eines neuen „Finanzanlagenvermittlers“ und „Honorar-Anlageberaters“ verwässert das Berufsbild des Vertreters und des Maklers und sorgt für Unklarheiten beim Kunden. Das kann nicht im Sinne des Verbraucherschutzes sein.
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