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BCA: „Die Akzeptanzhürden für Honorarberatung sind hoch“

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Daher wäre es besser, wenn auch für den Finanzsektor auf die Erfahrungen aus der Versicherungswirtschaft zurückgegriffen wird und die dortigen Begriffe „Finanzanlagenvertreter“ für die Vertreter der Gesellschaften einerseits und „Finanzanlagenmakler“ beziehungsweise „Berater für Finanzangelegenheiten“ für die Vertreter der Kunden andererseits Verwendung finden würden.

Der Verbraucher sollte auf Basis transparenter Entscheidungsgrundlagen die für ihn ideale Kombination der Inanspruchnahme von Beratungs- und Vermittlungsleistung auf Honorar- oder Provisionsbasis beziehungsweise adäquater Mischformen frei wählen können.

Das Ziel des verabschiedeten Gesetzes, mehr Transparenz bei der Vergütungsform der Anlageberatung zu schaffen, so dass sich Kunden künftig bewusst für eine Anlageberatung auf Provisionsbasis oder für eine Anlageberatung auf Honorarbasis entscheiden können, löst nicht abschließend die eigentlichen Probleme der fairen Kundenberatung und eines angemessenen Verbraucherschutzes.

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