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Beispiel aus der Praxis Argumentationshilfe für Berater: Darum lohnt sich ein früher BU-Abschluss

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Minimale Chance: BU kombiniert mit bAV

Einzige minimale Chance aus Helbergs Sicht: Da die Diagnose noch sehr frisch ist und der Kunde sich noch gesund fühlt, könnte der Versicherer seine Gesundheitsfragen so stellen, dass die MS-Diagnose nicht angegeben werden muss. Das wäre zum Beispiel im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge über den Arbeitgeber denkbar.

Doch Rechtssicherheit hätte der Kunde in einem solchen Fall auch nicht. So hatte zum Beispiel das Landgericht Heidelberg in seinem - noch nicht rechtskräftigen - Urteil vom 08.11.2016 (Aktenzeichen: 2 O 90/16) entschieden, dass der Kunde solch schwerwiegende Diagnosen wie Multiple Sklerose beim BU-Abschluss unaufgefordert mitteilen muss.

Helbergs Fazit: So früh wie möglich absichern, dann hat man im Fall der Fälle eine „Riesensorge“ weniger.

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