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in Recht & SteuernLesedauer: 4 Minuten

Beispielrechnung Wie die Reform der Investmentsteuer Privatanleger belastet

Die Steuerklärung war für Fondsanleger durch die Abgeltungssteuer vereinfacht worden. Foto: Thorben Wengert / <a href='http://www.pixelio.de' target='_blank'>pixelio.de</a>
Die Steuerklärung war für Fondsanleger durch die Abgeltungssteuer vereinfacht worden. Foto: Thorben Wengert / pixelio.de
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Knapp 5.000 Euro als zusätzliche Steuerlast erwarten einen deutschen Anleger, der bei der Einführung der Abgeltungssteuer auf den Bestandsschutz für die Steuerfreiheit seiner Veräußerungsgewinne nach einjähriger Spekulationsfrist vertraute. Das zeigt unsere Beispielrechnung für die einmalige Anlage von 100.000 Euro Ende 2008:

Bei einem Stand des wichtigsten deutschen Börsenbarometers Dax von 4.810,2 Punkten am 30. Dezember 2008 investierte unser Musterkunde seinen sechsstelligen Anlagebetrag in einen indexnahen Aktienfonds. Aus seinen 100.000 Euro wurden in sieben mageren Zinsjahren ohne Berücksichtigung von Fondskosten stolze 213.784,04 Euro.



Wer vor der Einführung der Abgeltungssteuer zum 1. Januar 2009 auf Deutschlands 30 Top-Standardwerte setzte, kann bislang noch alle Kursgewinne bei Veräußerung seiner Fonds steuerfrei einfahren.

Dax wächst jährlich um rund 8 Prozent

Der Anstieg des Dax auf seinen gestrigen Schlusskurs von 10.283,44 Punkten entspricht einem durchschnittlichen Jahreswachstum von 11,5 Prozent. Um konservativ zu rechnen, sei im Folgenden das auch von Stiftung Warentest verwendete Dax-Wachstum von 8 Prozent unterstellt, das dem Durchschnitt der Jahre 1988 bis 2013 entspricht.

Ende 2017 stünde der Dax dieser Faustformel folgend bei 11.995,63 Punkten. Aus den anfänglichen 100.000 Euro wären demnach inzwischen 249.379,08 Euro geworden. Dieser Betrag wird angesetzt, um die zukünftigen Veräußerungsgewinne zu ermitteln. Denn künftig sollen alle Fondsanteile am 31. Dezember 2017 als veräußert gelten.

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