Beitragserhöhungen Droht eine Klagewelle von PKV-Kunden?
Die Klagen von PKV-Kunden gegen Beitragserhöhungen ihrer Versicherer mehren sich. Im Herbst 2016 reichte ein Kunde vor dem Amtsgericht Potsdam Klage gegen die Axa ein. Er bekam Recht (Urteil vom 18.10.2016, Aktenzeichen: 29 C 122/16). Die Richter zweifelten die Unabhängigkeit des Treuhänders, der die Rechtmäßigkeit der Erhöhungen überprüfen sollte an. Der Treuhänder soll eine Vergütung von Axa bekommen haben, die „den ganz überwiegenden Teil“ seiner Gesamteinkünfte ausmachte. Der Treuhänder prüfte 15 Jahre lang die Axa-Tarife und muss dafür mindestens 150.000 Euro im Jahr von der Versicherung bekommen haben.
"Gesetzeskonform gemäß VAG"
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Axa legte umgehend Berufung gegen diese Entscheidung ein. „Die Regelungen zum Treuhänder sind von unserer Seite gesetzeskonform gemäß Versicherungsaufsichtsgesetz umgesetzt worden,“ erklärt Thilo Schumacher, Vorstandmitglied bei Axa, im Gespräch mit dem Handelsblatt.
Hallo, Herr Kaiser!
Nun muss sich der Versicherer gegen eine weitere Klage wehren. Am heutigen Mittwoch wird vor dem Landgericht Berlin ein ähnlicher Fall verhandelt - auch diesmal geht ein PKV-Kunde gegen die Beitragserhöhung der Axa vor.
Doch Axa ist nicht der einzige Versicherer, dessen Kunden die Beitragserhöhungen nicht klaglos akzeptieren wollen. Auch bei der DKV, deren Treuhänder seit 2004 für die Versicherung aktiv ist, häufen sich Klagen. Nach Handelsblatt-Angabe betreut die Berliner Kanzlei Pilz, Wesser & Partner, die den Axa-Kunden in der heutigen Verhandlung vertritt und die das Potsdamer Urteil erstritten hat, inzwischen über 100 solche Verfahren.