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AfW kritisiert Aigners Berater-Checkliste

Quelle: Fotolia
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Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner hatte anlässlich des Weltverbrauchertages am 15. März 2009 gemeinsam mit dem Vorstand des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen (vzbv), Gerd Billen, verbraucherfreundlichere Regeln für den Finanzmarkt gefordert und auf eine soeben veröffentlichte 8-seitige Checkliste und ein Beratungsprotokoll für Verbraucher hingewiesen. „Diese Checkliste soll Verbrauchern helfen, Bankmitarbeitern die richtigen Fragen zu stellen und so die gewünschten individuellen Auskünfte zu erhalten“, so Aigner. Die Checkliste, so der AfW, sei angelehnt an ein bereits zuvor bekanntes Muster der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Das Defizit: Wesentliche Punkte, die ein guter und qualifizierter Berater unbedingt zu beachten hat, seien nicht in die Checkliste eingeflossen. Unter anderem ist das Thema Absicherung komplett ausgeblendet. Geschäftsführender Vorstand des AfW und Fachanwalt Norman Wirth: „Die Prämisse dieser Checkliste ist doch, dass ein unerfahrener Kunde eine Geldanlageberatung wünscht. Ein guter Berater würde bevor eine Geldanlage gezeichnet wird, an erster Stelle erfragen, ob die Grundrisiken, wie Berufsunfähigkeit, private Haftpflicht etc. abgesichert sind.“ Darauf gehe jedoch weder die Checkliste noch das Beratungsprotokoll ein. „Ich halte das für einen eklatanten Fehler, der jeden unabhängigen Allfinanzberater in die Haftung treiben würde, sollte er sich allein auf diese Checkliste verlassen“, so Wirth weiter. Der AfW bedauert, dass bei der Erstellung dieser Checkliste anscheinend nur die Verbraucherzentralen involviert waren. Offenbar sei die für Versicherungsvermittler bereits verpflichtende und für Kapitalanlagevermittler geforderte Qualifikation bei den Mitarbeitern der Verbraucherzentralen nicht gewährleistet. „Der grundlegende Ansatz der Liste ist falsch. Somit werden die Verbraucherinteressen nicht ausreichend berücksichtigt“, betont AfW-Politikvorstand Frank Rottenbacher. „Der Ansatz, zuerst zu schauen, welches Kapital für welche Zwecke gebildet werden muss, um daraus den Spar- oder Anlageprozess zu bestimmen, wird leider komplett ausgeblendet. So fehlt die Frage, wie viel der einzelne Verbraucher sparen oder anlegen sollte, um seine Ziele zu erreichen.“ so Rottenbacher. Der AfW tritt für eine Überarbeitung der Checkliste ein und will dem Ministerium dafür zur Verfügung stehen. Erst vor wenigen Tagen hatten sich Interessenvertreter der Branche zu einer gemeinsamen Tagung im BMLEV eingefunden, um über die künftige Regulierung der Finanzberatung zu sprechen (DAS INVESTMENT.com berichtete). Link zur Checkliste des Bundesverbraucherschutzministeriums

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