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AfW: Ärger um Checkliste für Verbraucher

Quelle: Fotolia
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In der von der Bundesregierung herausgegebenen Publikation des Arbeitsministeriums (BMAS) wird der Verbraucher nach Ansicht des AfW falsch über die Informationsverpflichtungen des Vermittlers informiert. Unter der Seiten-Überschrift „Worüber der Vermittler informieren muss“ folge auf derselben Seite nur einen Absatz später eine relativierende Kapitelüberschrift „Darüber sollte der Vermittler Sie informieren“ und anschließend der Satz: „seine Provision, also die Vergütung, die ihm der Anbieter zahlt, wenn er Ihnen ein Produkt vermittelt“. Provision ≠ Abschlusskosten Gleich anschließend kläre das Ministerium zwar auf, dass „seit 2008 die Abschluss-, Vertriebs- und Verwaltungskosten in Euro und Cent offenzulegen“ wären, den Unterschied zwischen Vermittlerprovision und den Abschlusskosten wird laut AfW jedoch kein Verbraucher verstehen. Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hatte sich bereits ebenfalls kritisch zu der Broschüre geäußert und eine Herabwürdigung des Berufsstandes der Versicherungsvermittler konstatiert (DAS INVESTMENT.com berichtete). Diesbezüglich sieht auch der AfW den „praktischen Hinweis“ des Ministeriums kritisch: „Fragen Sie auch dann nach seinen Provisionen, wenn er nicht zur Auskunft verpflichtet ist. Wer ein Geheimnis daraus macht, hat vielleicht noch mehr zu verbergen.“ Dazu AfW-Politikvorstand Frank Rottenbacher „Wir wehren uns ganz entschieden gegen diese pauschale Unterstellung. Es ist in Deutschland nicht üblich, offen über sein Einkommen zu sprechen. Es kann nicht sein, dass derjenige, der es nicht tun will, gleich in eine kriminelle Ecke gerückt wird. Mit der VVG-Informationsverordnung hatte sich die Bundesregierung klar gegen den Provisionsausweis entschieden. Es ist unmöglich, dass jetzt ein Ministerium hier seine eigene Politik fährt.“ Wo ist die Mindestqualifikation für Verbraucherzentralen? Grundsätzlich begrüßt der Finanzdienstleisterverband alle Aktivitäten der Bundesregierung, die den Verbraucher über die Notwendigkeit und die Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge informieren. Der AfW ist jedoch nicht damit einverstanden, dass die Verbraucherschutzzentralen als Beratungsstelle empfohlen werden. „Die Verbraucherschutzzentralen können nicht nachweisen, dass alle dort in der Versicherungsberatung tätigen Mitarbeiter die Anforderungen der Vermittlerverordnung erfüllen“, so Rottenbacher. Es sei unverständlich, dass ausgerechnet der Gesetzgeber, der allen Vermittlern die Anforderungen auferlegt hat, jetzt – finanziert mit Steuergeldern – eine Organisation empfehle, die diese Voraussetzungen nicht erfüllt. „Der AfW wird weiter für einen fairen Wettbewerb kämpfen“, so Rottenbacher weiter. Zum „Checkheft Altersvorsorge“ des BMAS.

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