Efonds24: „Neuer Beratungsprozess senkt Haftungsrisiko“
Efonds24 offeriert Vermittlern von geschlossenen Fonds, die über die Plattform ihr Geschäft abwickeln, einen neuen „haftungsmindernden Beratungsprozess“. Worum es dabei im Detail geht, erläutert Alexander Betz, Hauptgesellschafter der Efonds Group im Gespräch mit DAS INVESTMENT.com.
DAS INVESTMENT.com: Derzeit liegen die Umsätze am Boden. Wie wird sich das Geschäft mit geschlossenen Fonds weiter entwickeln?
Alexander Betz: Die Leute haben Angst wegen der Haftungsrisiken. In der Bankenkrise hieß es zunächst, die freien Vertriebe könnten davon profitieren, da die Krise von den Banken ausging. Aber letztlich ist das Gegenteil ist der Fall. Der Umsatz der geschlossenen Fonds wird sich noch stärker zu den Banken hin verschieben, weil dort die Verunsicherung, wie überhaupt zu beraten ist, lange nicht so hoch ist, wie im freien Vertrieb.
DAS INVESTMENT: Warum präsentieren Sie jetzt schon eine Lösung für Vermittler geschlossener Fonds, da es noch keine verbindliche gesetzliche Regelung gibt?
Betz: Die Rechtsprechung schreitet voran, auch wenn es noch kein Gesetz zur Regulierung der Vermittlung von geschlossenen Fonds gibt. Viele Vermittler sind stark verunsichert. Wir antizipieren, was auf sie zukommen wird und präsentieren frühzeitig eine Service- und Orientierungshilfe. Denn nur ein systematisch dokumentierter Beratungsprozess stellt die objekt- und anlegergerechte Beratung sicher.
DAS INVESTMENT.com: Wie läuft dieser Beratungsprozess ab?
Betz: Wir beginnen mit einer schriftlichen Terminvereinbarung, in der wir Vermittlern empfehlen, den Beratungswunsch des Kunden zu dokumentieren und ihm die Unterlagen zu überstellen. Optional bieten wir an, die Checkliste des Verbraucherschutzministeriums zu überreichen. Weitere Schritte sind die Erstellung eines Anlegerprofils bei der Erstberatung. Dieses Profil haben wir angelehnt an den KWG- und Wertpapierbereich, aber so ergänzt, dass es auf den Bereich der geschlossenen Fonds passt.
DAS INVESTMENT.com: Und wenn Daten des Kunden fehlen?
Betz: Wenn der Berater Checkliste und Anlegerprofil nicht vollständig ausfüllen kann, weil der Kunde bestimmte Angaben nicht macht, dann legt der Berater dem Kunden eine Auskunftsverweigerung vor. Wenn der Kunde diese unterschreibt, ist der anlegergerechten Beratung Genüge getan.






















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