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01.07.2009 14:40
Rubrik: Berater

Urteil: AWD ist nicht unabhängig

AWD-Chef Manfred Behrens und der mittlerweile
ausgeschiedene Gründer Carsten Maschmeyer

Dem Finanzvertrieb AWD ist gerichtlich untersagt worden, weiterhin mit dem Begriff „Unabhängigkeit“ zu werben. Wie schnell das noch nicht rechtskräftige Urteil umgesetzt werden muss, hängt vom Kläger, der Deutschen Vermögensberatung ab.

Das Landgericht Hannover hat entschieden (Az.: 18 O 193/08), dass die Tochter der Schweizer Versicherung Swiss Life nicht mehr mit dem Begriff „Unabhängigkeit“ werben darf. Geklagt hatte der Branchenkonkurrent Deutsche Vermögensberatung (DVAG).

Konkret ging es in dem von DVAG-Gründer Reinfried Pohl senior persönlich angestoßenen Prozess um die AWD-Werbebegriffe „unabhängiger Finanzdienstleister“ sowie „Europas Nummer 1 zur unabhängigen Finanzoptimierung“ und „unabhängige ganzheitliche Finanzberatung“. Das Gericht untersagte diese nun – ebenso wie die DVAG-Formulierungen „weltweite Nummer 1 der eigenständigen Finanzvertriebe“ und „weltweit größter eigenständiger Finanzvertrieb“. Dagegen hatte der AWD im Gegenzug geklagt.

Das Landgericht begründete, die Unabhängigkeit für den AWD sei aus zwei Gründen nicht mehr gegeben: Aus wirtschaftlicher Sicht könne Swiss Life als beherrschendes Unternehmen einen Einfluss auf den AWD nehmen. Dieser Einfluss sei stärker geworden, seit AWD-Gründer Carsten Maschmeyer aus dem Unternehmen ausgeschieden ist (DAS INVESTMENT.com berichtete). Der Richter erklärte, es komme nicht darauf an, ob der Einfluss tatsächlich ausgeübt werde. Entscheidend für den Verbraucher sei, dass es die Möglichkeit zum Durchregieren gebe.

Zudem sei AWD auch auf der Beratungsebene nicht unabhängig, weil das Unternehmen hierarchisch geprägt sei. Der Richter begründete seine Einschätzung mit einem einheitlichen Computerprogramm für 6.000 AWD-Finanzberater. Auch hier bestehe eine Möglichkeit, Einfluss auf die Berater zu nehmen - weshalb aus Kundensicht von keiner unabhängigen Beratung auszugehen sei.

AWD geht in Berufung

Der AWD kündigte umgehend Berufung gegen das Urteil an. Die nächste Instanz, das Oberlandesgericht Celle, kann sich laut Informationen des „Handelsblatts“ jedoch frühestens in zwei bis drei Monaten damit beschäftigen. Obwohl das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, kann es vorläufig vollstreckt werden. Für das Internet wurde dafür eine Frist von einem Monat und für die sonstige Werbung von drei Monaten festgesetzt, erläuterte ein Gerichtssprecher.

Bei einem Verstoß müsste AWD in diesem Fall bis zu 250.000 Euro zahlen. Die DVAG müsste für die sofortige Vollstreckung des Urteils allerdings zunächst eine Sicherheitsleistung von 3 Millionen Euro stellen. Bereitschaft dazu sei vorhanden, sagte ein Unternehmensprecher dem „Handelsblatt“.

Die DVAG habe zudem kein Problem, die eigene Werbung zu ändern. Der Richter begründete seine Entscheidung in diesem Fall damit, dass die DVAG nur in Europa tätig sei und es in den USA womöglich größere Finanzvertriebe gebe. Die DVAG hätte vor Gericht nicht schlüssig dargelegt, dass sie tatsächlich weltweit die Nummer Eins sei.

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