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Deutschlands größte Fonds-Statistik

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02.07.2009 12:44
Rubrik: Berater

Anhörung: „Grauer Kapitalmarkt“ steht vor Regulierung

Quelle: Fotolia

Der „Graue Kapitalmarkt“ war Thema einer Anhörung im Finanzausschuss des Bundestags: Experten schlugen Regulierungsmaßnahmen für Berater und Produkte zum besseren Schutz der Anleger vor. Geschlossene Fonds standen dabei im Zentrum des Interesses.

Am drittletzten Tag der aktuellen Legislaturperiode hatte der Finanzausschuss auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Grüne 18 Experten eingeladen, um sich über Regulierungsmaßnahmen den sogenannten unregulierten grauen Kapitalmarkt betreffend zu informieren. Während Einigkeit darüber bestand, dass eine Regulierung eingeführt werden sollte, zeigten sich bei der Frage des „Wie?“ deutliche Unterschiede zwischen Anlegerschutzanwälten und Verbraucherzentralen einerseits sowie den Verbänden der Branche andererseits. Ausschussvorsitzender Eduard Oswald (CSU) betonte, dass dieses Thema in jedem Fall auch nach der Bundestagswahl im September mit Nachdruck weiterverfolgt werde.

Der graue Kapitalmarkt sei für Anleger viel gefährlicher als der Wertpapiermarkt, erklärte Rechtsanwalt Peter Mattil, der geschädigte Anleger vertritt. Anteile an geschlossenen Fonds würden im Immobilien-, Medien- und Energiebereich verkauft. Hinzu kämen Genussrechte und stille Beteiligungen, die als „sichere Kapitalanlage“ und Ergänzung der Altersvorsorge angeboten würden.

Der Rechtsexperte wies darauf hin, dass Anlegern nicht nur der Totalverlust ihrer Gelder drohen könne. Beim Einstieg in eine „Gesellschaft bürgerlichen Rechts“ (GbR) hafte der Anleger sogar mit seinem gesamten Vermögen. Laut Mattil wüssten viele Berater nicht, welche Risiken für die Kunden damit verbunden seien.

KWG-Lizenz für geschlossene Fonds gefordert

Mattil forderte wie andere Sachverständige eine Ausbildung und Prüfung der Berater, die zudem eine Erlaubnis für ihre Tätigkeit haben müssten. Die Produkte des grauen Kapitalmarktes müssten in den Anwendungsbereich des Kreditwesengesetzes (KWG) und des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) einbezogen werden.

Die Regulierung der bisher von der Finanzmarktrichtlinie Mifid nicht erfassten Anlageformen Geschlossene Fonds und Investmentfonds ist erklärtes Ziel des Verbraucherschutzministeriums, das im Dezember 2008 eine Studie zur mangelhaften Beratungsqualität im Finanzdienstleistungsbereich herausgegeben hatte (DAS INVESTMENT.com berichtete). Zu diesem Themenkomplex hatte bereits im Frühjahr eine Experten-Anhörung im Verbraucherschutzministerium stattgefunden (DAS INVESTMENT.com berichtete).

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