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31.08.2009 14:21
Rubrik: Berater

AfW-Wahlprüfsteine: Die Regulierungspläne der Parteien

Quelle: Fotolia

Vier Wochen vor der Bundestagswahl hat der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung die Antworten der Bundestagsfraktionen auf „Wahlprüfsteine“ veröffentlicht. Damit erhalten Berater eine Orientierung, wie sich die Parteien in Fragen der Regulierung der Finanzberatung im Detail positioniert haben.

Die acht vom AfW erstellten Wahlprüfsteine stehen ganz im Zeichen der kommenden Regulierung der Finanzberatung. Den Antworten der Politiker zufolge besteht eine fraktionsübergreifende Einigkeit: Das Versicherungsvermittlerrecht soll als Grundlage für die Regulierung weiterer Bereiche wie des Vertriebs von Investmentfonds und geschlossenen Fonds dienen.

„Auch bei unseren Gesprächen mit dem Verbraucherschutzministerium zeichnet sich dieser Trend klar ab“, so AfW-Politikvorstand Frank Rottenbacher. „Dort wird aber auch betont, dass das Versicherungsvermittlerrecht als Mindeststandard angesehen wird. Gern würde man also die Kapitalanlagen- und Finanzierungsvermittlung strenger regulieren“, warnt Rottenbacher.

Keine Abschaffung der Beratungsprovisionen angestrebt

Was die Diskussion um die Beratervergütung angeht, will keine der fünf im Bundestag vertretenen Fraktionen die Provisionsberatung abschaffen, die Honorarberatung solle jedoch – in unterschiedlichem Ausmaß – gefördert werden. Unterschiede gibt es jedoch beispielsweise in der von Verbraucherschützern geforderten Beweislastumkehr zuungunsten des Beraters. Der AfW lehnt dies ab, da sei einer pauschalisierenden Vorverurteilung der gesamten Branche gleichkäme und „unser Rechtssystem auf den Kopf stellen würde“.

Während die FDP die AfW-Position uneingeschränkt befürwortet, fordern die Grünen ebenso wie die Linksfraktion die Verlagerung der Beweislast weg von den Kunden hin zu den Anbietern. Die Union will „Beweiserleichterungen für Verbraucher“ einführen, die nicht zwingend zu einer strikten Beweislastumkehr führen. Es gelte, mit Augenmaß vorzugehen. Die SPD hält das schriftliche Beratungsprotokoll und eine auf Kundenwunsch anzufertigende Aufzeichnung des Beratungsgesprächs für ausreichend, um im Streitfall dem Kunden eine Beweisführung zu ermöglichen.

Keine Wahlempfehlung für Berater

Der AfW gibt bewusst keine Wahlempfehlung. Jeder unabhängige Finanzdienstleister kann mögliche Auswirkungen der Antworten auf sein persönliches Geschäft einschätzen und so seine Entscheidung treffen. „In unserem zweiten AfW-Vermittlerbarometer haben 56 Prozent der Finanzdienstleister angegeben, dass die Haltung der politischen Parteien zu beruflichen Fragestellungen der Finanzdienstleister wahlentscheidend ist“, erläutert Rottenbacher die Wichtigkeit der Wahlprüfsteine.

Die Antworten der Bundestagsfraktionen auf die AfW-Wahlprüfsteine können auf der AfW-Homepage heruntergeladen werden. Eine ähnliche Aktion hatte der Bundesverband der Versicherungskaufleute BVK gestartet. Auch hier sind die Antworten der Fraktionen online veröffentlicht worden.

Die AfW-Wahlprüfsteine als PDF

Von: Oliver Lepold

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