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07.09.2009 15:41
Rubrik: Berater

IGVM: „Versicherungsberatung durch Verbraucherzentralen ist teurer Luxus“

Wilfried E. Simon, IGVM

Der Berufsverband für Versicherungsmakler IGVM hat nach Veröffentlichung des Finanzhai-Videos der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg Strafantrag gestellt. Was ist daraus geworden? DAS INVESTMENT.com fragt nach bei IGVM-Vorstand Wilfried E. Simon.

DAS INVESTMENT.com: Nachdem die Staatsanwaltschaft dem Strafantrag ihrer Meinung nach wegen angeblich fehlenden öffentlichen Interesses nicht nachkam, haben Sie eine Beschwerde eingereicht. Was ist daraus geworden?

Wilfried E. Simon: Die Beschwerde im Wege einer Gegenvorstellung haben wir am 17. August gefertigt und an die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart übermittelt. Insgesamt haben sich weitere 88 Maklerunternehmen den IGVM-Strafanträgen angeschlossen. Durch die Äußerungen eines Mitarbeiters der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in der Presse und in Fernsehinterviews hegen wir jetzt zudem den Verdacht, dass auch die Tatbestände der Volksverhetzung erfüllt sein könnten. Wir haben beantragt, auch dies zu überprüfen.

DAS INVESTMENT.com: Ist dies bereits geschehen?

Simon: Der Generalstaatsanwalt hat unsere Gegenvorstellung geprüft und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass es sich um Antragsdelikte handele, die auf dem Privatklageweg verfolgt werden müssten. Der in der Beschwerde enthaltene Hinweis auf die möglicherweise verwirklichten Straftatbestände der Volksverletzung gemäß Paragraf 130 StGB wurden jedoch überhaupt nicht geprüft, was uns schon sehr überrascht hat.

DAS INVESTMENT.com: Wurde eine zivilrechtliche Unterlassungsklage erwogen? Hat der IGVM der Verbraucherzentrale eine Abmahnung geschickt?

Simon: Die IGVM ist Mitglied im Verein Wirtschaft im Wettbewerb (WiW), der unter anderem auch Tchibo auf Unterlassung unerlaubter Finanz- und Versicherungsvermittlung verklagt hat. Wir haben gemeinsam mit dem WiW veranlasst, dass die Verbraucherzentrale Baden Württemberg (VZ-BW) abgemahnt und sie zur Abgabe einer sogenannten „strafbewehrten Unterlassungserklärung“ aufgefordert wird. Dieser Aufforderung ist die VZ-BW bisher nicht gefolgt, der Fall wird nun von den WiW-Rechtsanwälten weiterverfolgt.

DAS INVESTMENT.com: Warum eigentlich der ganze Ärger? Die Verbraucherzentrale vermittelt doch gar keine Produkte.

Simon: Wir sehen die VZ-BW zwar im Sinne des „Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG)“ nicht als Wettbewerber der Versicherungsvermittler, weil sie selbst keine Vermittlung betreibt. Sie bietet jedoch Dienstleistungen in Form von Versicherungsberatung an. Deshalb haben sich deren Mitarbeiter unlauterer Geschäftspraktiken gegenüber den übrigen Marktteilnehmern zu enthalten. Gegen diese wettbewerbsrechtliche Grundregel hat die Verbraucherzentrale durch das Finanzhai-Video verstoßen.

Von: Oliver Lepold

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Oskar Durstin, 09-09-09 11:49:
Es fällt auf, dass Hinweise zu Versicherungsberatung in den meisten Fällen von Stellen und Personen kommen, die darüber nur eine sehr eingeschränkte Kenntnis und häufig falsche Meinung haben. Ich verweise auf die Homepage www.bvvb.de des Bundesverbandes der Versicherungsberater und das vom BVVB angebotene Seminar für Interessenten - aus der Praxis für die Praxis.

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