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Aktualisiert am 28.01.2020 - 17:05 Uhrin FinanzberatungLesedauer: 7 Minuten

Serie: Ilse Aigners 10 Thesen zur Finanzberatung im Expertencheck – Teil IV: Informationspflichten und Honorarberatung

Peter König, Dieter Rauch
Peter König, DVFA (links) und
Dieter Rauch, VDH GmbH

Rechtzeitig, bevor es aus dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) neue Erkenntnisse zur Regulierung gibt – am 18. Dezember findet ein Treffen mit Verbandsvertretern im Ministerium statt – gibt DAS INVESTMENT.com einen Überblick über das Grundgerüst für die im kommenden Jahr erwartete gesetzliche Regulierung der Finanzberatung.

Die vom BMELV unter Ministerin Ilse Aigner bereits formulierten 10 Thesen zur Qualität der Finanzberatung und Qualifikation der Finanzvermittler sind auch nach dem Regierungswechsel bekräftigt worden. Die Thesen entstanden nach einem Diskussionsprozess mit der Kapitalanlagebranche, mit Verbänden und Verbraucherschützern.

Insbesondere die bisherigen Ausnahmebestimmungen für den Vertrieb von Investmentfonds respektive geschlossene Fonds sollen künftig der Vergangenheit angehören. Erwartet wird eine Lösung, die sich eng an die im Zuge der Umsetzung der EU-Versicherungsvermittlerrichtlinie durchgeführte Regulierung anlehnt.

Das würde heißen: Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten, ein Sachkundenachweis, ein öffentliches Register und die Pflicht zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Anlageberater.


Stellung nimmt Peter König, Peter König, Deutsche Vereinigung für Finanzanalyse und Asset Management DVFA


Stellung nimmt Dieter Rauch, Verbund Deutscher Honorarberater VDH GmbH

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