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Aktualisiert am 28.01.2020 - 17:53 Uhrin FinanzberatungLesedauer: 2 Minuten

Ist Recruiting per Telefon noch zulässig?

Thomas Sassenberg
Thomas Sassenberg,
Kanzlei SBR Rechtsanwälte

Leserfrage: Ich hörte, die gesetzlichen Grundlagen für Kundenkontakte haben sich geändert. Ich habe von der IHK Adressen von Beratern gekauft und will diese nun kontaktieren, um ihnen Jobangebote zu unterbreiten. Ist dies nur mehr per Post oder auch telefonisch oder per E-Mail rechtmäßig? (Konrad Barthai, per E-Mail)

Rechtsanwalt Thomas Sassenberg, Kanzlei SBR Schuster Berger Bahr Ahrens Rechtsanwälte in Düsseldorf, antwortet:

Die Ansprache per Post ist unproblematisch. Diese kann ohne Weiteres erfolgen, solange der Adressat durch dieses Schreiben nicht in irgendeiner Art und Weise bedrängt wird. Wenn es sich tatsächlich um ein Stellenangebot handelt und dieses Angebot nicht dem Produktvertrieb vorgelagert ist, so ist für die Beurteilung die Rechtsprechung zur telefonischen Mitarbeiterwerbung heranzuziehen.

Dabei wurde es bisher als zulässig angesehen, Mitarbeiter am Arbeitsplatz anzurufen und ihnen Jobangebote zu unterbreiten. Allerdings muss sich das Gespräch auf eine erste Kontaktaufnahme und auf das Notwendigste beschränken. Nicht zulässig wäre jedoch die telefonische Kontaktaufnahme am Privatanschluss.

Die Novelle des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb führte jedoch allgemein zu höheren rechtlichen Anforderungen. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass eine Abwägung hinsichtlich der Zulässigkeit der Anrufe künftig zulasten des Anrufenden ausfällt. Auch eine Anfrage per E-Mail bedarf stets der Einwilligung, sodass Sie auf sicherem Grund nur bei einer – nicht belästigenden – Ansprache per Post sind.

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