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Aktualisiert am 28.01.2020 - 17:50 Uhrin FinanzberatungLesedauer: 3 Minuten

Ilse Aigner bekräftigt: Regulierung der Fondsvermittlung kommt noch 2010

Ilse Aigner
Ilse Aigner, Quelle: BMELV

„Beschämend“ nannte Ilse Aigner die jüngsten Ergebnisse der Stiftung Warentest, die die Kundenberatung von 21 Banken geprüft und vergangene Woche veröffentlicht hatte. Es werde nach wie vor gegen bestehende gesetzliche Grundlagen beraten, oftmals erhielten die Bankkunden keine risikogerechten Anlagevorschläge, so die Ministerin am Freitag vor der Presse. „Diese Missstände müssen geändert werden. Ein 'Weiter so' kann es auf keinen Fall geben“.

Aigner kritisierte auch die Aufsichtsbehörde Bafin, die früher und nachhaltiger einschreiten müsse, wenn Beschwerden gemeldet werden. Die Aufsichtsbehörde müsse ihren Kontrollauftrag besser gerecht werden, so die Verbraucherschutzministerin.

Anlässlich eines von ihrem Ministerium (BMELV) organisierten Branchengesprächs mit Vertreten von Verbänden und Interessengruppen der Finanzbranche verkündete Aigner zudem: „Eine gesetzliche Regelung erscheint mir mittlerweile notwendig.“ Transparente Finanzprodukte und kompetente Berater sind dabei das Ziel. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, solle es ein konsistentes Finanzdienstleistungsrecht geben, dass alle Akteure in diesem Bereich erfasse. „Es geht hier um das Vertrauen.“

Regulierung über Gewerberecht

Dies bedeutet, die Vermittlung von Investmentfonds und geschlossenen Fonds werden definitiv auf neue gesetzliche Grundlagen gestellt. Das BMELV sieht sich dabei als mitwirkender Anstoßgeber, die einzelnen Regelungen werden im Detail in den zuständigen Fachministerien – Justiz, Wirtschaft und Finanzen – entwickelt, und zwar noch im kommenden Jahr, so die Ministerin. Erwartungsgemäß werde sich die Lösung für die Fondsvermittler an die bereits im Versicherungsbereich umgesetzte Regulierung über die Gewerbeordnung anlehnen.

Das heißt, wie von der Branche erwartet, wird es voraussichtlich neben der Pflicht zu einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, Registereintrag und Informations- und Dokumentationspflichten auch eine neue Mindestqualifikation geben, die in einer öffentlich-rechtlichen Sachkundeprüfung nachgewiesen werden muss.

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