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04.01.2010 12:20
Rubrik: Berater

AfW zur Regulierung des Kapitalanlagevertriebs: „Keine Ausnahmen mehr“

Frank Rottenbacher, AfW

Frank Rottenbacher, Vorstand des AfW Bundesverband Finanzdienstleistung für Politik und Qualifikation, über die jüngsten Vorschläge der Politik zur Regulierung des Kapitalanlagevertriebs und die Rolle der Honorarberatung.

DAS INVESTMENT.com: Sie haben kurz vor Weihnachten am „runden Tisch“ im Verbraucherschutzministerium teilgenommen. Ihr Fazit?

Frank Rottenbacher: Es herrscht jetzt immerhin Klarheit, dass es auf jeden Fall zu einer weiteren Regulierung der Branche kommt. Insbesondere die Vermittlung von Investmentfonds und wohl auch die der geschlossenen Fonds wird eventuell sogar noch 2010 erlaubnispflichtig werden. Fondsvermittler werden künftig unter anderem einen Sachkundenachweis erbringen müssen. Ansonsten hat Frau Aigner den Termin genutzt, um den Banken ihre nachgewiesenermaßen schlechte Beratung um die Ohren zu hauen. Völlig zu recht – sie hatten schließlich ein Jahr Zeit für Veränderungen und es ist praktisch nichts passiert.

DAS INVESTMENT.com
: Die Diskussion um ein Berufsbild der Honorarberater kommt nicht recht vom Fleck. Woran liegt das?

Rottenbacher: Weil maßgebliche Definitionen fehlen. Das Ministerium hat noch keinen Vorschlag für eine Legaldefinition der Honorarberatung vorgelegt. Nicht wenige hatten erwartet, in der Gesprächsrunde läge bereits ein Formulierungsvorschlag für eine Legaldefinition der Honorarberatung auf dem Tisch. Da es dieses Leitbild der Honorarberatung aber noch nicht gibt, redet man teilweise aneinander vorbei. Es ist zum Beispiel noch nicht klar, inwieweit die Beratung gegen Provision von der gegen Honorar getrennt werden sollen und ob ein Honorarberater auch vermitteln dürfen soll. Auch die Qualifikationsfrage sollte aus meiner Sicht keinesfalls über die Vergütungsform definiert werden. Manche im Markt verlangen gar, ein Honorarberater solle auch Anlageberatung leisten dürfen. Dazu müsste aber die Finanzmarktrichtlinie Mifid geändert werden, da für Anlageberatung eine KWG-Lizenz oder eine Anbindung an ein Haftungsdach erforderlich sind.

DAS INVESTMENT.com
: Wie würde der AfW den Honorarberater rechtlich abgrenzen?

Rottenbacher
: Wir treten klar für ein Mischmodell ein. Jeder Makler oder Vertreter soll zunächst für sich entscheiden, ob er Honorarberatung anbieten möchte oder nicht. Entscheidet er sich dafür, soll er dem Kunden anbieten können, ob dieser lieber eine Courtage oder ein Honorar zahlen möchte. Der Honorarberater sollte auch vermitteln dürfen. Dann allerdings ausschließlich Honorartarife analog dem, was bislang bereits für den Versicherungsberater (Paragraf 34e GewO) gilt. Die gemeinsame Ausübung verschiedener Vergütungsmodelle sollte möglich sein, wenn die Transparenz gewährleistet ist und der Kunde vor der Beratung die Wahlfreiheit hat und genau weiß, worauf er sich einlässt. Soweit ich informiert bin, vertritt das BMELV die Position, dass Mischmodelle nicht in einer natürlichen Person, wohl aber in einer juristischen Person möglich sein sollen. Wir werden uns daher weiter für das Mischmodell einsetzen.

DAS INVESTMENT.com: Was müsste für die Förderung der Honorarberatung noch getan werden?

Rottenbacher
: Es reicht nicht, lediglich einen Paragrafen für Honorarberater in der Gewerbeordnung zu haben, der die Statusfragen klärt, wenn sich sonst nichts verändert. Es gibt bislang zu wenig Honorarberater-Produkte und Nettotarife. Solange die Produktgeber keinen Anreiz haben neue Produkte aufzulegen, wird sich die Vertriebslandschaft nicht nennenswert verändern. Wenn der Gesetzgeber die Honorarberatung stärken möchte, dann muss er es ermöglichen, dass es ein größeres Angebot an Honorarberatung geben kann. Das wäre durch das von uns vorgeschlagene Mischmodell erreicht. Was sich wohl zudem ändern muss, ist die Bezeichnung für den Honorarberater.

DAS INVESTMENT.com
: Warum das?

Rainer Stein, 04-01-10 14:59:
Sehr guter Artikel, allerdings habe ich wenig Hoffnung, dass es eine gute Lösung wird. Es wird wie beim Versicherungsrecht nur die Großen stärken und die Kleinen zum aufgeben zwingen oder zum unterordnen in Haftungsdächern und sonstigen Vereinigungen. Wie in allen Bereichen des Lebens wird der Klein- und Mittelstand nieder gemacht. Dafür sorgt schon die Lobbyarbeit der Großen. So wird es auch beim Finanzberater und Honorarberater laufen. Immer mehr Papier und Verwaltung - das geht dann nur noch in größeren Gruppen zu managen. Als Beispiel nehme ich mal die klassische Vermögensverwaltung. Wer bietet die eigentlich noch an. Die meisten Vermögensverwalter machen nur noch standartisierte Fondsvermögensverwaltung, weil das Risiko und der Umfang der Dokumentation einfach zu groß geworden ist. Da braucht es auch keinen mehr zu wundern, wenn in den Banken und Vertrieben nur noch immer ein Produkt aus dem Köcher kommt. Ansonsten ist diese Vermögensverwaltung nur noch für die oberen Zehntausend zu haben. Bei der richtigen Honorarberatung wird es ähnlich laufen. Je mehr Papier und Verwaltung ich drauf gebrummt bekommen, desto weniger kann ich es mir leisten eine vernünftige Honorarrechnung zu erstellen, die sich eine vierköpfige Familie mit einem Arbeitnehmer leisten kann. Und die haben es am nötigsten, wenn man sich dort die Versicherungsordner und Kapitalanlagen anschaut!
Ich kann auch nicht erkennen, dass die Regulierung irgend etwas gebracht hat. Die meisten Vertriebsgesellschaften machen weiter wie bisher, im Gegenteil, sind durch das Gesetz sogar noch gestärkt worden.

Daher wünsche ich Ihnen wirklich viel Erfolg bei Ihrer Umsetzung Ihrer Vorsätze.
Thomas Burgau, 05-01-10 18:39:
Das noch kein Vorschlag zum Berufsbild Honorarberater seitens der Politik auf den Tisch kommt war abzusehen. Selbst die Banken wollen die Honorarberatung nicht wirklich. Viel zu lange ist in Deutschland Beratung kostenlos gewesen. Nur die wenigsten Kunden wären bereit, für eine Beratung zu zahlen. Das ist auch ein Problem für die Banken. Und in welchen Aufsichtsräten sitzen unsere Politker? Glaubt wirklich jemand, dass es der Politik um den mündigen Verbraucher geht? Menschen die denken sind gefährlich...
Franz K. Kern, 16-03-10 17:29:
Ich verstehe die ganze Diskussion um das Thema "Honorarberatung" überhaupt nicht. Sogenannte "Netto-Tarife" , also abschlusskostenfeie Tarife, kann es überhaupt nicht geben, weil- wenn schon der Vermittler keine Courtage oder Provision bekommt - doch der Versicherer sich eine mehr oder weniger üppige Abschlußvergütung einkalkuliert...
Darüber hinaus gibt es schon Fälle, dass Anbiter von "Nettotarifen" dies dem gutgläubigen "Honorarberater" zur Verfügung stellen und dennoch hintenrum vom Versichererr einen Overhead vereinnahmen. Wo ist denn unsere so hoch gelobte Gewerbefreiheit? Soll denn nicht jeder Gewerbetreibende selbst kalkulieren können, welches Einkommen er zum Auskommen braucht? Dass ein Handwerker seinen Stundensatz offenlegt. gut, dass er darüber hinaus auch seine Marge an den verbauten Materialien offenlegt - hab ich noch nicht erlebt. Wenn die Regulierungswut in Brüssel so weitergeht, dann Gute Nacht Deutschland! Verbraucherschutz - gut und schön. Nur: wer schützt uns Vermittler? (vor klagewütigen Verbrauchern und hungerleidenden Anwälten)

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