Expertenbeitrag: Wie die Honorarberatung gesetzlich verankert werden sollte
Heinrich Bockholt, Leiter des Instituts für Finanzwirtschaft an der Fachhochschule Koblenz, über die Finanzberatung auf Honorarbasis und die anstehenden gesetzlichen Veränderungen in der Regulierung der Finanzberatung.
Hintergrund: Durch das Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Verbraucherschutz (BMELV) unter Ilse Aigner wurde im letzten Jahr die Qualitätsoffensive Verbraucherfinanzen initiiert. Beim Fachgespräch mit Vertretern der Branche kritisierte die Ministerin im Dezember 2009 die Beratungsqualität der Banken anhand wenig schmeichelhafter Testergebnisse der Stiftung Warentest.
Ferner wurde angekündigt, dass im Jahr 2010 ein Gesetz zur Honorarberatung – der Autor bevorzugt die Formulierung Finanzberatung auf Honorarbasis – auf den Weg gebracht werden soll. Folgende Aspekte stehen dabei derzeit in der Diskussion:
1. Qualifikation, Vermögensschadenhaftpflicht und Berufsbild
Die Qualifikation zum Honorarberater sollte auf zwei Wegen erreicht werden können: Einerseits über die berufsbegleitende Ausbildung wie Finanzfachwirt, Bankfachwirt und gleichwertige Ausbildungsgänge privater Institutionen plus 6 Jahre Praxis. Andererseits über eine akademische fachbezogene Ausbildung plus drei Jahre Praxiserfahrung.
Die Versicherungsgesellschaften sollten per Gesetz gezwungen werden, ähnlich wie bei der Kfz-Haftpflichtversicherung eine umfassende Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (VSH) anzubieten, die auch tatsächlich ihren Namen verdient, was man zurzeit wahrlich nicht behaupten kann.
Der Finanzberater auf Honorarbasis sollte Einkünfte aus selbstständiger Arbeit nach Paragraf 18 EStG oder gewerbliche Einkünfte nach einem neuen „Paragraf 34 xy“ der Gewerbeordnung erzielen können.
Damit wäre ein klares Berufsbild geschaffen.
Dem Finanzberater auf Honorarbasis sollte auch die Möglichkeit gegeben werden, zu kapitalmarktorientierten Produkten wie Aktien, Zertifikaten usw. Empfehlungen abgeben zu können. Derzeit liegt eine Beschränkung gemäß Mifid beziehungsweise Paragraf 32 KWG vor, die verlangt, dass der Berater einem Haftungsdach anzugehören hat oder selbst ein Finanzinstitut ist.
Die heutigen Haftungsdächer schränken aber per Vertrag eine unabhängige Finanzberatung ein, da sie nur für Produkte die Haftung übernehmen, die das Haftungsdach bevorratet. Mit einer unabhängigen Honorarberatung haben die Haftungsdächer meiner Ansicht nach nicht viel im Sinn beziehungsweise in den Verträgen.
Der Gesetzgeber hat dieses Problem zu lösen in Sinne einer unabhängigen Finanzberatung mit gleichzeitiger VSH.
2. Anforderungen an Produktanbieter
Da die Deutsche Bank inzwischen das Produktinformationsblatt des BMELV übernommen hat – ein großer Erfolg des Ministeriums – dürfte es nur noch eine Frage der Zeit sein, wann die anderen Anbieter folgen.
Das neue Beratungsprotokoll ab dem 1. Januar 2010 bringt kaum etwas. Wenn ein Anleger sein Geld zu treuen Händen einem Produktanbieter anvertraut, so sollte dieser den Kunden exakt darüber informieren, welche Gelder er für Gebühren/Kosten und Risiken zum Beispiel bei einer Lebensversicherung absolut in Euro und relativ zum Depot/Bestand, Jahr für Jahr und bei jeder Einzahlung dem Kunden abzwackt.





















Ich studiere derzeit - by the way - berufsbegleitend zum Finanzfachwirt (FH) und weiss deshalb ganz persönlich eine fundierte Ausbildung - neben zig Jahren Praxiserfahrung - zu schätzen.
Danke auch für Ihre hervorragenden Unterlagen für das CAMPUS Institut.
MfG
Brgitte Ommeln, M.A.
Finanz- und Strategieberatung
(auf Honorarbasis)
Zitat: 3. Neue Anforderungen an die Beratung
„und endlich die Transparenz bringen, die der Kunde braucht. Vielleicht ist ein Bausparvertrag auch deshalb so altmodisch, weil er komplett transparent ist.“
Gerade der angeführte Bausparvertrag ist für Verbraucher in der Praxis undurchsichtig. Zeigen sie mir einen Bausparer, der ihnen dieses Modell erklären kann. Noch extremer und eher Verbrauchertäuschung als –information sind Kombiprodukte aus Vorausdarlehen, Zwifi, BSV usw., von einem ehrlichen Effektivzins kann schon gar keine Rede sein und die tatsächlichen Kosten? Information unter „ferner liefen......“
„Auch die Beratungsprozesse dürften demnächst strukturierter ablaufen, weil in der Vergangenheit dabei zu viele Unterlassungen passierten. Die Gefahr besteht dabei, dass der Kunde Inhalte unterschreibt, die er gar nicht verstanden hat.“
(Wie soll er, wenn die Meisten nicht einmal wissen, wie ein Girokonto oder Sparbuch funktioniert; viele Leute sind nicht einmal in der Lage, ein Überweisungsformular auszufüllen, da ist Deutschland beim Wissen um Finanzprodukte (Geld) noch ein weißer Fleck auf der Finanzmarktweltkarte)
„Nach Auffassung des Verfassers kann auch der Anleger nicht gänzlich aus der Verantwortung genommen werden nach dem Motto: Wenn die Anlage gut läuft, profitiert der Kunde, wenn sie schlecht läuft, ist der Berater/Vermittler dafür haftbar.“
Die Haftung müsste beim Initiator liegen, denn nur der weiss, was er (in betrügerischer Absicht) konnzipiert hat). Der Staat und die Justiz machen es sich da recht einfach, z.T. werden sogar noch die Betrüger geschützt (z.B. Verjährungsklauseln, Firmierung ohne pers. Haftung etc.). Eigentlich wollte ich noch was anfügen zu diesem Betrügerpack, aber da wir ja freie Meinungsäusserung haben, lass ich das lieber........
„Es ist sehr schwierig für den Gesetzgeber, den Spagat zwischen Eigenverantwortung des Kunden und sachgerechter Informationspolitik des Beraters und Produktanbieters zu lösen. Der Finanzberater auf Honorarbasis muss selbst ein transparentes Honorarsystem entwickeln und vorlegen, damit der Kunde auch den Leistungskatalog erkennen und die auf ihn zukommenden Kosten beurteilen kann.“
(Ich möchte wie jeder Steuerberater, Rechtsanwalt oder Richter für meine gute Arbeit – Zeit und Wissen - bezahlt werden, egal ob Honorar, Gebühr, Gehalt oder Lohn tituliert und keine Lotteriegewinne oder Erfolgsbeteiligung am Ergebnis).
Mein Eindruck ist zur Zeit eher, dass unabhängige, kundenorientierte Berater von der Politik und der Banken- wie Versicherungslobby unerwünscht sind, weil sie dadurch nicht ungestört dem unwissenden Verbraucher und Bürger das Fell über die Ohren ziehen können dürfen.
Kritische Verbraucher und Berater verhindern einseitige Umsatz- und Gewinnmaximierung.
Grüße
Erwin Herzog
Wenn den Aufzählungen von Prof. Bockholt neben der Beratung über Aktien, Zertifikaten auch Verbraucher in Versicherungsfragen von Versicherungsmakler/innen gegen Honorar beraten dürften, wäre die "Rundum-Finanzberatung" erst wirklich komplett.
Wilfried E. Simon
- Dozent für VersR und
1. Stv. Vorsitzender der IGVM
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