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24.02.2010 17:11
Rubrik: Berater

Verbraucherzentrale: Banken manipulieren Anleger mit neuem Pflichtprotokoll

Quelle: Fotolia

Das von Banken zur Dokumentation ihrer Anlageberatung eingesetzte Beratungsprotokoll bietet keinen Schutz vor Falschberatung, meinen die Verbraucherzentralen. Empirische Daten dazu gibt es allerdings nicht.

„Banken nutzen die Protokolle sogar, um Anleger zu übervorteilen", erklärte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Anleger würden noch immer manipuliert, was sich durch aktuelle Hilfegesuche von Bankkunden belegen ließe. Eine Stichprobe bei den Protokollen Anfang Februar bestätige zudem, dass einige Protokolle nicht die seit Jahresbeginn geltenden gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllten.

Es sei davon auszugehen, dass Fälle von Verbrauchertäuschung mithilfe der neuen Protokolle häufig vorkommen, schätzte die Verbraucherzentrale. Schließlich gebe es in den Vorlagen vieler Banken die Möglichkeit, mit einem einfachen Kreuz irgendwo im Dokument von einer zuvor ermittelten Risikoeinstufung abzuweichen. Empirisches Zahlenmaterial legte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen indes nicht vor.

Laut Marktbeobachtungen von Experten glaubt jeder zweite Deutsche nicht daran, dass die Protokolle einer Verbesserung der Beratungsqualität führen. Die Kreditinstitute sehen dies naurgemäß anders. So hatte die DZ Bank kürzlich ein erstes, positives Fazit der Protokollpflicht gezogen. Ende April will die Bundesanstalt für Finanzaufsicht (Bafin) Ergebnisse einer umfangreichen Markterhebung zum Beratungsprotokoll dazu vorstellen.

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Die Verbraucherzentrale forderte indes erneut eine Umkehr der Beweislast. Künftig sollten Banken beweisen müssen, dass sie die Verbraucher richtig beraten haben und nicht umgekehrt, erklärten die Verbraucherschützer. Dies wird von Branchenexperten und Verbandsvertretern vehement abgelehnt.

Hintergrund: Seit 1. Januar müssen Banken den Kunden vor einem Vertragsabschluss ein Beratungsprotokoll aushändigen, in dem Wünsche des Kunden und die vorgeschlagenen Produkte festgehalten sind. Auch bei telefonischer Beratung haben Kunden darauf Anspruch. Anleger sollen dadurch besser vor Falschberatung und deren Folgen geschützt werden. Dies hatte die Bundesregierung nicht zuletzt aufgrund der Finanzkrise im vergangenen Jahr beschlossen.

Von: Oliver Lepold

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