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19.04.2010 12:09
Rubrik: Berater

AfW-Stichprobe: Telefonische Beratung der Verbraucherzentralen fragwürdig

Norman Wirth, AfW

Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung kritisiert seit längerem die Beratungsleistung der Verbraucherzentralen. Eine Stichprobe der Beratungsqualität der Verbraucherzentralen am Telefon fiel besorgniserregend aus.

Der AfW testete in Kooperation mit „procontra“ in einer Stichprobe kostenpflichtige Hotlines der Verbraucherzentralen der einzelnen Bundesländer zu den Themen Altersvorsorge und Versicherungen. Etwa ein Dutzend Hotline-Telefonnummern wurden getestet: Jeweils ein Musterkunde rief dort an und wünschte zu einem Anlagebetrag von 10.000 Euro eine Beratung.

Grobe Fehler leisteten sich dabei insbesondere die Berater der Verbraucherzentralen Nordrhein-Westfalen (NRW) und Berlin. Sie verstießen laut AfW gegen die eigenen Empfehlungen und Checklisten der Verbraucherzentralen für derartige Gespräche. Die Verbraucherberater empfahlen dem Testanrufer, sich einen eigenen Aktienfonds zusammen zu stellen beziehungsweise bei einer konkret genannten Bank das Geld für 3 Jahre fest anzulegen. Es fehlten klare Fragen zu den konkreten Bedürfnissen des Kunden und zur Risikoabsicherung.

Ein Sprecher der Verbraucherzentrale NRW bestätigte gegenüber DAS INVESTMENT.com, dass man mit der Stichprobe konfrontiert worden sei. Eine Dokumentation des Vorgangs läge derzeit jedoch noch nicht vor, daher wolle man sich zu den inhaltlichen Punkten noch nicht äußern. Noch habe man keine Anhaltspunkte vorliegen, die eine Überprüfung der Richtlinien für die Gespräche der Beratungshotline nötig machen würden.

Welchen Sinn haben die Hotlines?

Positiv vermerkte der AfW, dass bei der überwiegenden Zahl der Hotlines von einer telefonischen Beratung Abstand genommen und auf die Möglichkeit der persönlichen Beratung vor Ort hingewiesen wurde. Welchen Sinn dann die bis zu 2 Euro je Minute teuren Hotlines machen sollen, erschloss sich dem AfW jedoch nicht. Auch auf die abweichenden Kosten eines Anrufs aus dem Mobilfunknetz wurde meist nicht hingewiesen.

Norman Wirth, Rechtsanwalt und Geschäftsführender Vorstand des AfW, kommentiert das Stichprobenergebnis: „Die Verbraucherzentralen betreiben kostenpflichtige Kapitalanlage- und Versicherungsberatung. Sie müssen aber endlich auch die Qualitätskriterien einhalten, die sie selbst anmahnen und welche jeder Versicherungs- und Finanzmakler beziehungswiese -berater erfüllen muss.“ Dazu zählt Wirth eine Haftpflichtversicherung, die Gesprächsdokumentation und die Garantie, dass nur qualifizierte Personen dort beraten dürfen.

AfW: Beratung zu Einzeltiteln der Verbraucherzentralen unzulässig

Die bei der Verbraucherzentrale NRW in der Stichprobe erlebte Beratung zu Einzelaktien ist nach Auffassung des AfW eine erlaubnispflichtige Finanzdienstleistung im Sinne von Kreditwesengesetz (KWG) und Wertpapierhandelsgesetz (WphG). Der AfW fordert eine Prüfung seitens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) in Bezug auf das Beratungsangebot aller Verbraucherzentralen. „Warum für die kostenpflichtige Beratung in den Verbraucherzentralen eine Ausnahme gelten soll, ist uns nicht ersichtlich“, so der AfW-Vorstand weiter.

Von: Oliver Lepold

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Holger Lang, 21-04-10 10:23:
Es ist natürlich fragwürdig, wenn Verbraucherschützer einerseits für immer strengere Haftungsrichtlinien für Finanzvermittler gesorgt haben, dann aber selbst ohne jedwede Haftungsgrundlage dann munter vor sich hin beraten. Das kann und darf nicht richtig sein.
Helmuth G., 21-04-10 18:37:
Ich habe diese Frage hier schon öfter gestellt: Wer schützt eigentlich die Verbraucher vor den Verbraucherschützern?

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