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AfW kritisiert Schäuble-Gesetzentwurf zu geschlossenen Fonds: „Diese Regularien haben schon bei den Banken versagt“

Frank Rottenbacher, AfW
Frank Rottenbacher, AfW
Der am Montag bekanntgegebene Diskussionsentwurf aus dem Schäuble-Ministerium sieht unter anderem vor, den Vertrieb geschlossener Fonds nur noch unter einem Haftungsdach zu ermöglichen. Dies war bereits nach Veröffentlichung eines Eckpunktepapiers im März von der Branche erwartet worden. Der AfW lehnt dies ab und verweist auf den Koalitionsvertrag, der den Wettbewerb der Vertriebsformen erhalten und weniger Bürokratie bedeuten würde.

„Wenn geschlossene Fonds als Finanzinstrumente eingestuft werden, sind sie nur noch unter einem Haftungsdach zu vertreiben. Das hat mit einer gewerberechtlichen Regulierung wie bei Versicherungen nichts mehr zu tun“, konstatiert AfW-Politikvorstand Frank Rottenbacher. „Wenn der Gesetzgeber Privatanleger vor Falschberatung schützen möchte, dann möge er es nicht mit den Regularien versuchen, die schon bei den Banken versagt haben“, so Rottenbacher weiter.

Konsequenz: Institut gründen oder Haftungsdach beitreten

Sollten die Pläne des Bundesfinanzministeriums umgesetzt werden, müssten sich bislang unabhängige Vermittler einem Haftungsdach anschließen, das ihnen die Produkte vorgibt, oder selbst ein Finanzdienstleistungsinstitut gründen und betreiben.

Letzteres sei aber für Einzelunternehmer oder kleinere Vertriebe allein aus Bürokratie- und Kostengründung schlicht unmöglich, so der AfW. „Wir fordern einen fairen Wettbewerb der Vertriebsformen. Der Vertrieb durch unabhängige Berater muss als Gegengewicht zum Bankenvertrieb erhalten bleiben. Das wäre gelebter Verbraucherschutz.“ fordert Rottenbacher.

Der Verband Geschlossene Fonds (VGF) hatte bereits angeregt, dass „gleiches Recht für alle“ gelten soll. Wenn die Regulierungspläne in dieser Form umgesetzt werden, sollte Entsprechendes auch für den Vertrieb von Investmentfonds gelten, für die derzeit im Wirtschaftsministerium eine eigene Regulierung angelehnt an den Versicherungsvertrieb entwickelt wird.

Einheitliches Register für Vermittler gefordert

Der AfW kritisiert den Gesetzentwurf in weiteren Punkten: So müssen Berater inklusive ihrer Qualifikation bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) gemeldet werden, anstatt sie in das bereits bestehende Vermittlerregister zu integrieren.

„Wir benötigen eine einheitliche Regulierung, ein einziges Register, einheitliche Anforderungen an Zuverlässigkeit, Vermögenschaden-Haftpflichtversicherung sowie Qualifikation und nicht erneut einen Regulierungsflickenteppich mit multiplen Zuständigkeiten und zahllosen Meldeempfängern. Das würde dem Vermittler und Verbraucher gleichermaßen schaden“, so Rottenbacher.

Unterschriftenaktion gegen Gesetz läuft weiter

Der AfW will sich weiter im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens dafür einsetzen, dass sich der Berufszugang zur Kapitalanlagevermittlung/-beratung an den Regeln für die Versicherungsvermittlung sowie die Berufsausübung der Kapitalanlagevermittlung/-beratung am Wertpapierhandelsgesetz orientieren soll.

Seit Wochen läuft bereits eine von AfW lancierte Unterschriftenaktion gegen den Diskussionsentwurf aus dem BMF. Die Aktion wird fortgesetzt. Das Formular kann hier heruntergeladen werden.

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