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05.05.2010 10:08
Rubrik: Berater

Anlageberatung: Bafin bemängelt Standard der Beratungsprotokolle

Quelle: Fotolia

Laut der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hapert es noch gehörig bei der praktischen Umsetzung des Beratungsprotokolls bei der Anlageberatung. Vor allem die Kundenwünsche bleiben oftmals auf der Strecke. Dies ergab eine umfangreiche Markterhebung.

Seit Januar 2010 gilt die Pflicht zur Beratungsdokumentation bei der Anlageberatung. Die Markterhebung hatte die Bafin bereits Anfang Februar 2010 gestartet. Dazu wertete die Behörde die Antworten von 302 Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten sowie 1.099 seit Januar durchgeführte Protokolle von 192 Unternehmen zu Beratungen aus. Außerdem analysierte die Bafin Schulungsunterlagen von 152 Instituten.

Fazit: „Wir kritisieren vor allem, dass die vom Kunden geäußerten wesentlichen Anliegen nicht immer in der vom Gesetzgeber vorgesehenen Weise dokumentiert werden“, sagte Karl-Burkhard Caspari, Exekutivdirektor Wertpapieraufsicht der Bafin. „In diesen Fällen ist der Inhalt der Beratung nicht ausreichend transparent.“

Muss der Kunde unterschreiben?

Die Auswertung zeigte, dass die Mehrheit der befragten Institute eine Unterzeichnung des Beratungsprotokolls durch den Kunden verlangt. Ein Viertel der Institute geht sogar so weit, die Ausführung des Wertpapiergeschäfts abzulehnen, wenn der Kunde nicht unterschreibt.

Dabei hat der Gesetzgeber nur bestimmt, dass der Berater das Protokoll unterschreiben muss. Vom Kunden wird keine Unterschrift verlangt. Deshalb dürfen nach Ansicht der Bafin weder die Anlageberatung noch die Erstellung und Aushändigung des Protokolls von der Kundenunterschrift abhängig gemacht werden. Verbraucherzentralen hatten bereits kritisiert, dass Banken vielerorts das Protokoll dazu nutzen, um sich von der Haftung zu entlasten.

Nur vorgegebene Antwortfelder

Weiteres Resultat. Die verwendeten Protokollvordrucke zur Dokumentation waren bei 15 Kreditinstituten und 37 Finanzdienstleistungsinstituten unvollständig. Diese Vordrucke enthielten nur vorformulierte Antwortmöglichkeiten. Kunden hatten keine Möglichkeit, die zwingend einzuholenden Kundenangaben um weitere Informationen zur ihrer persönlichen Situation und ihrem individuellem Anliegen zu ergänzen.

Die Bafin erwartet jedoch, dass die Protokollvordrucke der Institute nicht nur Textbausteine enthalten, sondern dass sie auch Freitextfelder für individuelle Kundenangaben vorsehen. Nur so ist gewährleistet, dass in einer Situation, in der der Kunde individuelle Wünsche äußert, diese ausreichend dokumentiert werden.

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