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Anhörung im Finanzministerium: Verbände kämpfen für tragbare Regulierung bei geschlossenen Fonds

Quelle: Fotolia
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Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW führte bei der Anhörung zu dem umstrittenen Entwurf zum „Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts“ unter anderem aus, dass sich das BMF im Rahmen der Umsetzung der Finanzmarktrichtlinie Mifid bereits entscheiden hatte, geschlossene Fonds nicht als Finanzinstrumente einzustufen.

Würde dies nun, wie im Diskussionsentwurf vom 3. Mai geplant, geändert, könnte ein Vertrieb durch Vermittler nur mehr über eine Lizenz als Finanzdienstleistungsinstitut oder eine Anbindung an ein Haftungsdach stattfinden, was die Unabhängigkeit in der Produktauswahl stark einschränken würde.

Droht das Ende des freien Vertriebs bei geschlossenen Fonds?

Mit weitreichenden Konsequenzen: „Sollten sich Berater entscheiden, geschlossene Fonds unter einem Haftungsdach zu vertreiben, würde dies auch die Vermittlung von Investmentfonds einschließen, da die Haftungsübernahme immer für alle Anlage- und Abschlussvermittlungen sowie Anlageberatungen gilt“, heißt es in der aktuellen AfW-Stellungnahme.

Ein solch vollständiger Verlust der Unabhängigkeit mache diesen Schritt für viele freie Berater unattraktiv, daher drohe ihnen eine dramatische Verschlechterung ihrer Einkommensbasis. „Eine Klassifizierung  von geschlossenen Fonds wird zu Geschäftsaufgaben und Arbeitsplatzverlusten führen“, konstatiert AfW-Vorstand Frank Rottenbacher.

Branche will Regulierung über Gewerbeordnung

Auch der Verband Geschlossener Fonds (VGF) äußert sich in einer 36 Seiten starken Erklärung ähnlich und sagt ein „massenhaftes Unternehmenssterben“ voraus. In der Konsequenz werde es weniger Wettbewerb um den Kunden und weniger Vielfalt in der Angebotspalette von Produkten geben.

Anstatt einer Regelung des freien Vertriebs über das Kreditwesengesetz und der direkten Anwendung des Wertpapierhandelsgesetzes WpHG ließe sich derselbe Effekt mit demselben Schutzniveau für den Anleger auch über die Gewerbeordnung realisieren.

Stattdessen sieht der VGF in dem vorliegenden Entwurf „in einigen Punkten einen Rückschritt im Anlegerschutz“. Insbesondere die im Entwurf vorgesehenen ‚Änderungen zur materiellen Prospektprüfung und die Einbeziehung von Wirtschaftprüfergutachten schaffe weniger Transparenz als die bisherige Praxis.

Keine Register-Ausnahme für Bankberater

Die Vertreter des Finanzministeriums äußerten sich nicht zu den von AfW, Votum und VGF vorgebrachten Argumenten. Lediglich den Bankenvertretern, die sich gegen eine Registrierung ihrer Berater ausgesprochen hatten, wurde deutlich gemacht, dass an einem allgemeinen Register für Berater kein Weg vorbei führt.
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