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22.11.2010 15:32
Rubrik: Berater

Verbraucherschützer kritisieren Standard der Beratungsprotokolle

Gerd Billen, vzbv

Die Verbraucherzentralen ziehen ein ernüchterndes Fazit, was das seit Jahresbeginn eingeführte Beratungsprotokoll betrifft. Was die Mängelliste alles umfasst.

Beratungsprotokolle der Banken und Sparkassen schützen nicht vor Falschberatungen. Vielmehr scheinen Geldinstitute sie bislang einzusetzen, um die eigenen Haftungsrisiken zu minimieren. Dies ist das Ergebnis einer Untersuchung der Verbraucherzentralen und des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv).

Grundlage der Untersuchung sind 61 Beratungsprotokolle aus dem im Sommer 2010 veröffentlichten Bankentest der Stiftung Warentest. Untersucht wurde damals die Qualität der Anlageempfehlung. Die Auswertung der Protokolle ergab nun, dass sich diese nicht am Informationsbedarf der Verbraucher ausrichten.

Die Mängelliste hat es in sich: So wurde in fast allen (59 von 61) Fällen das Anlageziel nicht vollständig dokumentiert und die Kenntnisse und Erfahrungen mit Finanzgeschäften nicht aussagekräftig erfasst. In 58 Fällen wurden zudem die Produktempfehlungen nicht aussagekräftig begründet.

In keinem einzigen Fall wurde zudem die Risikobereitschaft des Anlegers aussagekräftig und die finanziellen Verhältnisse des Anlegers vollständig erfasst. Auch fehlte stets sie Aussage, ob der Anleger die finanziellen Möglichkeiten hat, das gewünschte Risiko einzugehen. Ebensowenig wurden die Provisionen, welche die Bank für die Vermittlung erhält, aussagekräftig offengelegt.

Der vzbv fordert einen klaren, einheitlichen und verbindlichen Standard für die Beratungsdokumentation. „Die Bundesregierung muss dafür sorgen, dass die Protokolle Verbraucher effektiv schützen“, erklärt vzbv-Vorstand Gerd Billen. Die Untersuchung zeige deutlich, dass die Banken die Protokolle vielmehr einsetzen, um ihr Haftungsrisiko zu minimieren: In 49 Fällen enthielten die Protokolle Klauseln zur pauschalen Haftungsfreizeichnung.

„Mehr Sorgfalt in der Finanzvermittlung wird es nur geben, wenn die Anbieter fürchten müssen, für Falschberatungen auch belangt zu werden", kritisiert Billen. Eine entsprechende Regelung, die auch einen einheitlichen Standard der Beratungspotokolle vorsieht, hatte Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner bereits angekündigt.

Sie soll mit dem Anlegerschutzverbesserungsgesetz noch in diesem Jahr verabschiedet werden und bis April 2011 in Kraft treten. Eine Ende des Jahres 2009 angekündigte freiwillige Selbstverpflichtung der Branche hatte bei den Beratungsprotokollen nicht zu den gewünschten Ergebnissen geführt.

Mehr zur Untersuchung des vzbv

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