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Deutschlands größte Fonds-Statistik

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09.02.2011 16:39
Rubrik: Berater

Finanzausschuss stimmt Anlegerschutzgesetz zu

Am Freitag soll der Bundestag das Anlegerschutzgesetz in
zweiter und dritter Lesung abschließend beraten und
beschließen. Quelle: Gettyimages

Der Finanzausschuss des deutschen Bundestags hat dem Entwurf des "Anleger- und Funktionsverbesserungsgesetzes" zugestimmt. Künftig werden alle Anlageberater von Finanzinstituten in einem einheitlichen bundesweiten Register erfasst.

Der Gesetzentwurf wurde im Finanzausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP angenommen. Am Freitag soll der Entwurf im Bundestag verabschiedet werden. Im März 2011 soll das Gesetz in Kraft treten.

Das neue Gesetz sieht eine neue Regulierung von offenen Immobilienfonds vor, wo bei der Anteilsrückgabe Kündigungsfristen und Höchstgrenzen zu beachten sind. Die SPD-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stimmten gegen den Entwurf, die Linksfraktion enthielt sich.

Neue Vorschriften für offene Immobilienfonds

Offene Immobilienfonds müssen in Zukunft mehr Eigenkapital vorhalten. Die Quote wird von 30 auf 50 Prozent erhöht. Zwei Drittel aller Fonds weisen diese Quote bereits auf. Dadurch könne die Rendite sinken, aber die Sicherheit für die Anleger werde sich erhöhen, so die Unionsfraktion.

Um Kleinanlegern entgegenzukommen, dürfen sie in Zukunft unabhängig von den neuen Kündigungsfristen Anteile im Wert von 30.000 Euro pro Halbjahr an die offenen Immobilienfonds zurückgeben. Bisher war ein Betrag von 5.000 Euro im Monat vorgesehen. Damit werde für den Privatanleger ”zusätzliche Flexibilität“ geschaffen, heißt es in der Begründung des Änderungsantrages.

Ebenfalls geändert wurde, dass das für Wertpapiere vorgeschriebene Produktinformationsblatt nur bei Kaufempfehlungen ausgehändigt werden muss, nicht aber bei Verkaufsempfehlungen.

Register für alle Bankberater

An der Einführung eines zentralen Registers für Anlageberater von Finanzinstituten führt nun kein Weg vorbei. Die Institute müssen künftig ihre Anlageberater der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) melden. Diese Registrierungspflicht soll auch für Vertriebsverantwortliche und ”Compliance-Beauftragte“ gelten.

Wie ein Regierungssprecher betonte, solle mit der Registrierung aber „keine Verkehrssünderkartei“ geschaffen werden und keinen Automatismen ausgelöst werden. Die Bafin müsse bei Verdacht auf Falschberatung jeden Einzelfall prüfen. Strafen bis hin zu einem zweijährigen Verbot der Beratungstätigkeit sind möglich.

Die SPD-Fraktion kritisierte die Registerpflicht für 300.000 bis 400.000 Bankberater als „bürokratisches Monster“, das von der Bafin nicht kontrolliert werden könne. Laut SPD sollten die einfachen Berater von der Registrierungspflicht ausgenommen werden. Nur Berater, die ihre Beratungspflichten vernachlässigten, sollten dem Register gemeldet werden.

Auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zeigte sich unzufrieden. Das Anlegerschutzgesetz enthalte keine Vorschriften zum bislang unregulierten „grauen Markt“ und zu Zertifikaten, für die es eine Produktregulierung geben müsse. Darauf bleibe die Koalition eine Antwort schuldig.

Regelungen für freie Berater werden nachgereicht

Die Unionsfraktion bestätigte, dass die geplanten Regelungen nicht für freie Anlageberater gelten würden. Bekanntlich wurde dieser Teil der Regulierung nach anhaltenden Meinungsverschiedenheiten zwischen Finanz- und Wirtschaftsministerium abgetrennt und soll in einem eigenen Entwurf noch vor der Sommerpause vorgelegt werden.

Hier ist eine Kontrolle der Berater über die Gewerbeaufsicht und nicht über die Bafin vorgesehen. Am 24. Februar findet zu diesem Komplex eine Expertenanhörung im Verbraucherschutzministerium statt.

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