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Deutschlands größte Fonds-Statistik

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04.04.2011 14:51
Rubrik: Berater

„Immer mehr Dokumentationspflichten, immer weniger Zeit für den Kunden“

Nero Knapp, VuV

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht legt viel Wert auf die Einhaltung gesetzlicher Regeln in der Geschäftsausübung. Wie setzen Vermögensverwalter das Compliance-Regelwerk um? DAS INVESTMENT.com fragt nach bei Nero Knapp, Justiziar des Verbandes unabhängiger Vermögensverwalter (VuV).

DAS INVESTMENT.com: Viele Vermögensverwalter unterhalten keine Compliance-Abteilungen. Wie kommen sie mit den Anforderungen der Bafin klar?

Nero Knapp: Kleinere und mittlere Finanzinstitute lesen nicht jeden Tag das Gesetz- und Verordnungsblatt und haben im Regelfall keine mannstarke Compliance-Abteilung. Daher hat die Bafin im Sommer 2010 die in unterschiedlichen Rundschreiben präzisierten umfangreichen Regelungen in den „MAComp“ akkurat zusammengefasst, um die Anwendung zu erleichtern.

DAS INVESTMENT.com
: Ist das gelungen?

Knapp: Darüber kann man sich streiten. Ein Vorteil ist sicherlich, dass das Thema bei den Vermögensverwaltern seitdem viel präsenter ist. Darüber hinaus gibt es nun ein fast 200 Seiten umfassendes und mehr als 300 Kapitel umfassendes  Organisationhandbuch, das als Hilfestellung insbesondere für kleinere und mittlere Portfolioverwalter dienen soll. Wir bieten dazu Seminare an, denn viele der dortigen Begriffe sind schwer verständlich  und für den ungeübten Anwender  zu abstrakt. Es ist fast eine juristische Ausbildung nötig, um herauszufiltern, wie Sie ihr Unternehmen formal organisieren müssen, um den immer umfangreicher werdenden Anforderungen zu genügen. Banken haben verfügen hier schon über eine längere Erfahrung. Die Vermögensverwalter sind erst seit 1998 reguliert und rutschen jetzt Stück für Stück in den organisatorischen Aufwand hinein, den die Bafin für die Banken vorsieht.

DAS INVESTMENT.com: Was ist der Hintergrund der Compliance-Vorschriften?

Knapp: Weder der Gesetzgeber noch die Bafin können inhaltlich durch formale Vorgaben verhindern, dass Verluste eintreten, dass ein Depot falsch gemanagt wird oder dass ein falscher Rat erteilt wird. Sie können weder die Märkte beeinflussen, noch Betrug verhindern. Daher setzen sie den Schwerpunkt auf die Binnenorganisation und versuchen, die Institute zumindest so transparent zu machen, dass auch Wirtschaftsprüfer die Abläufe möglichst leicht überprüfen können.

DAS INVESTMENT.com: Die Regeln sehen einen eigenständigen Compliance-Beauftragten vor. Haben die Vermögensverwalter entsprechend Personal eingestellt?

Knapp: Jein. Eigentlich soll dieser Compliance-Beauftragte unabhängig von den Wertpapierdienstleistungen sein, also nicht Mitglied der Geschäftsleitung, sondern dieser nur zugeordnet. Eine schwer verständliche Ausnahmeregelung besagt jedoch, dass unter bestimmten Umständen auch der Geschäftsleiter die Compliance-Funktion ausüben kann. Dazu muss nachgewiesen werden, dass „die Anforderungen aufgrund Art, Umfang und Geschäftstätigkeit oder der Art oder des Spektrums der Wertpapierdienstleister unverhältnismäßig sind und die ordnungsgemäße Erfüllung der Compliance-Funktion nicht gefährdet ist.“ Aber wer definiert, was unverhältnismäßig ist?

DAS INVESTMENT.com: Die Bafin?

Knapp: Nein, Sie finden keine klare Abgrenzung in den Rundschreiben. Ein unbestimmter Rechtsbegriff jagt hier den anderen. Deswegen ist es auch so schwer, konkrete Ratschläge in die „MaComp“ zu formulieren. Man kann den Instituten daher nur den Rat geben, nicht erst die jährliche Prüfung abzuwarten, sondern im Vorfeld mit ihrem Wirtschaftsprüfer und der Bafin zu sprechen. Einige Unternehmen beauftragen sogar externe Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer mit der Compliance.

DAS INVESTMENT.com
: Wie sind die Rückmeldungen der unabhängigen Vermögensverwalter?

Knapp: Viele Vermögensverwalter beklagen zu Recht, dass sie infolge der immer umfangreicher werdenden Dokumentationspflichten immer weniger Zeit bleibt, sich um die Kunden zu kümmern. Wird dieser Regulierungsprozess weiter verschärft, werden kleinere unabhängige Anbieter systematisch an den Rand gedrängt. Ob das im Sinne des Anlegerschutzes ist, wage ich zu bezweifeln. Der Anleger muss die Möglichkeit haben, sich auch an kleine unabhängige Anbieter weden zu können. Wir hoffen, dass dies auch in Berlin gesehen wird und die gebotenen Regulierungen mit mehr Fingerspitzengefühl durchgeführt werden.

DAS INVESTMENT.com
: Hat die Bafin bereits Strafen aufgrund mangelnder Umsetzung der Compliance-Regeln ausgesprochen?

Knapp: Insgesamt besteht in Teilen der Branche noch Nachholbedarf, einige Marktteilnehmer haben die Umsetzung noch nicht vollständig abgeschlossen. Nach meiner Kenntnis sind aber keine Unternehmen wegen Verstoß gegen die Compliance-Richtlinien zu Bußgeldern verdonnert worden, dies könnte aber durchaus noch kommen.

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