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Deutschlands größte Fonds-Statistik

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20.04.2011 09:10
Rubrik: Berater

Regulierung: Warum kompetente Berater das neue Gesetz nicht fürchten müssen

Stefan Michler, Finet AG

Viele Berater sehen der kürzlich verabschiedete Novelle zum Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagerecht mit gemischten Gefühlen entgegen. Zu Unrecht, meint Stefan Michler, Vorstand der Finet Asset Management AG. Warum die Regulierung trotz mancher Mankos auf einem guten Weg ist.

Aigner, Schäuble, Brüderle: Drei Namen, die viele der rund 80.000 Anlagenvermittler und -berater in der letzten Zeit nervös gemacht haben. Im Februar einigten sich die Verbraucherschutzministerin, der Finanzminister und der Wirtschaftsminister auf eine Gesetzesnovelle zum Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagerecht. Ihr Ziel: Das Risiko für Anleger auf dem „Grauen Kapitalmarkt“ aufgrund von Vermittlung oder Beratung zu minimieren. Anfang April nahm das Kabinett die Novelle an.

Doch welche Maßnahmen tragen wirklich zum Schutz von Anlegern bei? Welche helfen, das Vertrauen der Bürger in die Anlagevermittlung zurück zu gewinnen und den Finanzplatz Deutschland langfristig zu stärken? Und wie wirken sich die erhöhten Vorgaben auf Emittenten und Berater aus?

Zwar werden die Gewerbebehörden – und nicht etwa die Bafin – auch künftig für die Erlaubniserteilung und Aufsicht zuständig sein, allerdings unterliegen Finanzanlagenvermittler und -berater künftig einer neuen Erlaubnispflicht nach der Gewerbeordnung. Danach müssen die Antragsteller ihre Sachkunde durch eine vor der IHK abgelegte Prüfung nachweisen können und  über eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung oder Kapitalausstattung im entsprechenden Gegenwert verfügen.

Weiterhin sollen für Anlagenvermittler dieselben anlegerschützenden Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes gelten, die auch Banken erfüllen müssen: also Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten. Auch die Erstellung von Beratungsprotokollen, die Aushändigung von Produkt-Informationsblättern und die Offenlegung von Provisionen gehören dazu.
Die Folge: Für freie Vermittler und Banken gelten nun die gleichen Spielregeln im Markt. Anleger können sich auf ein einheitlich hohes Verbraucherschutzniveau verlassen. Das wird das Vertrauen in die Kapitalanlagevermittlung stärken.

Sachkundeprüfung wird Qualität im Vermittlermarkt sichern

In die gleiche Richtung geht die Sachkundeprüfung. Vielen Anlageschützern war die Tatsache, dass Finanzanlagenberater  und -vermittler lediglich eine Gewerbeerlaubnis benötigen, um geschlossene Fonds oder andere Beteiligungen vertreiben zu können, schon seit langem ein Dorn im Auge. Der Gesetzentwurf sollte hier zu einer Kehrtwende führen.

Die Inhalte der Sachkundeprüfung stehen noch nicht fest, sie sollen in einer separaten Rechtsverordnung festgehalten werden. Im Raum stehen produktspezifische und -übergreifende Prüfungen. Idealerweise sollte die Sachkundeprüfung beides vereinen, so dass Anlageberater mit Bestehen nachhaltige Beratungskompetenz vorweisen können.

Die Prüfung wäre eine Markteintrittsbarriere für unseriöse Vermittler und gleichzeitig eine Chance für Berater, die sich durch hohe Qualifikation auszeichnen. Die Sicherstellung qualifizierter Beratung wäre ein erster Schritt zur Wiederherstellung des Anlegervertrauens.

Die so genannte „Alte-Hasen-Regelung“, wonach bereits aktive Vermittler keine Sachkundeprüfung ablegen müssen, wird es voraussichtlich nicht geben – ein Nachteil im Vergleich zu Versicherungsvermittlern und Bankmitarbeitern, bei denen eine derartige Ausnahmeregelung existiert. Allerdings wird aus dem vermeintlichen Nachteil eine Chance für den Berater, wenn er im Kundengespräch seine aktuelle Qualifikation deutlich machen kann.

Registrierung bei der IHK sorgt für mehr Transparen

Geprüfte Anlageberater müssen sich künftig bei der IHK registrieren lassen. Die Erfassung ist positiv zu bewerten, können sich Anleger doch damit leicht über die Qualifikation ihres Beraters informieren. Die Folge - höhere Transparenz - wird zur zusätzlichen Stärkung des Anlegervertrauens beitragen.

Bernhard Fox, 20-04-11 14:48:
Meiner Meinung nach wird hier wieder mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Statt lieber durch BAFIN - Prüfung die auf den Markt kommenden Fonds von Konzeption und Initiatoren her zu prüfen, da man ja dort die geeigneten Mittel hätte, lässt man sich am Vermittler aus, der keine Dateien oder Recherchmöglichkeiten über Initiatoren besitzt. Also wird die BAFIN weiterhin ohne Haftungsrisiko lustig Prospekte und Emmissionsbroschüren genehmigen und wenn was Schief läuft, kann ja immer noch der Vermittler den Kopf hinhalten. Durch BAFIN Prüfung wäre auch der Unsumme an Anbietern und Initiatoren eine Bremse gesetzt, da diese sich auf lange Bearbeitungszeiten einstellen müssten und sich bei Emissionsprospekterstllung nicht nur nach Wahrung der Form verpflichtet fühlen müssten, sondern sich schon sehr genau überlegen müssten, wie Sie Konzeptionieren und welche Personen dort handeln. Zu oft hat man erlebt, das Personen, die Initiatoren waren, bereits als Vorbestrafte anderweitig Schmutz an der Backe hatten. Auch die Interne Kostenkalkulation und eine Deckelung dafür wären ein Prüfkriterium. Wenn zu hohe Kosten, keine Zulassung. Ende ! Statt dessen wir den Vermittlern pauschal unseriösität vorgeworfen. Wer schützt eigentlich den Vermittler vor dem Verbraucher, der immer wenn er die Rendite sieht, alles haben will, geht es aber schief, von allem und nichts gewusst hat und nie aufgeklärt worden ist. Sie werden keine Haftungssicheren dokumetationen oder Beratugsprotokolle erstellen können, die Ihnen im Zweifel vor Gericht standhalten, das Sie den Verbraucher aufgeklärt haben. Auch Personen MIT Sachkundeprüfung geben für den Verbraucher nicht die Gewähr, das Sie nicht übervorteilt werden. Wenn man diese Logik nachvollziehen würde, dürfte ein Kaufmann mit bestandener Kaufmannsgehilfenprüfung nie unter vom Gesetz abgekommenen zu finden sein. Mit anderen Worten, alles für die Katz, nur wieder Aufwand, der dem Endverbraucher und dem Vermittler rein gar nichts hilft. Konjukturpaket für Rechtsanwälte und Gerichte wäre wohl der passendere Ausdruck, da durch die VSH Versicherung die meisten Urteile pro Verbraucher gehen. Denn dann zahlts ja eh die Versicherung und da triffts ja keinen Armen ! Das kommt dabei raus, wenn Leute Verbraucherschutz anzetteln, die von der Materie aber wriklich keinen blassen Schimmer haben !
Faltermeier Sabine, 21-04-11 13:45:
Ich stimme Hr. Fox rundum zu. Es gibt allein im geschlossenen Beteiligungsbereich so viele Angebote, dass es für den Vermittler wirklich schwierig ist, hier eine Auswahl zu treffen. Zudem fehlen dann oft die detaillierte Einsicht her. Es werden zwar von Pools die Produkte angeblich überprüft, jedoch wenn eine schief geht, wollen auch diese davon nichts wissen, dass diese zuvor von dem Maklerpool beworben wurden. Die Haftung bleibt allein beim Vermittler. Wenn schon Verbraucherschutz, dann doch bitte richtig. Der Kunde und auch der Vermittler soll die Produkte verstehen. Der Vermittler/ Makler wird sehr durchleuchtet bis er seine Paragraphen zur Gewerbeausübung hat. Warum gibt es hier z.B. im geschlossenen Beteiligungsbereich diese hochqualifizierte Prüfung nicht? oder wie kann es sein, dass schon einmal vorbestrafte die Leitung von geschlossenen Fonds innehaben?
Es wäre bei einigen Gesetzen und Urteile hilfreich, wenn entsprechende Menschen mit Ahnung von der Materie mit dabei wären. Dann käme zur Abwechslung wirklich gute Arbeit raus, ohne dass man danach nochmal eine Reform von einer Reform braucht.

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